Haftet 7-jähriges Kind für Schaden

16. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
BBauer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftet 7-jähriges Kind für Schaden

Hallo zusammen,
mein eben 7 Jahre alt gewordener Sohn hat zusammen mit einem gleichaltrigen Freund 6 grosse Glasscheiben an einem öffentlichen Gebäude beschädigt.
Da ich es nicht gesehen habe, bin ich nicht sicher wie es passiert ist, die Aussagen der Kinder sind unterschiedlich. Es sind aber ca. 30 Löcher in den Scheiben.
Ich habe nun 2 Fragen:
1. Darf ein Sachverständiger der Versicherung mein 7jähriges Kind direkt befragen? Oder darf ich ihm das verweigern und darauf bestehen, dass die Befragung über mich läuft?
2. Wenn der Sachverständige das Kind befragt und hinterher sagt, dass der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, zahlt die Versicherung ja nicht. Wer muss dann für den Schaden aufkommen?
Danke schon mal für eine Antwort ...

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"BBauer"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Philosoph75
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 14x hilfreich)

1. Gemäß § 828 Abs. 1 ist ein Kind, das das siebente Lebensjahr verantwortlich für Schäden, die es einem anderem zugefügt hat.

2. Eltern haften grundsätzlich für ihre Kinder für Schäden, die diese einem Dritten
widerrechtlich zufügen.
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht genügen oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung eingetreten wäre (§ 832 Abs. 1 BGB ).

3. Als gesetzliche Vertreter Ihres Kindes können Sie m.E. grundsätzlich entscheiden,
ob sie einer solchen Befragung zustimmen oder nicht.
Zudem dürfen Sie generell der Befragung beiwohnen.

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