Haftet die Haftpflichtversicherung für Schäden am Gemeinschaftseigentum?

3. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
realilla
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftet die Haftpflichtversicherung für Schäden am Gemeinschaftseigentum?

Hallo Forum,
ich habe eine etwas knifflige Frage:
Ich bin Eigentümer einer kleinen vermieteten Eigentumswohnung und habe kürzlich bei meinem Mieter 3 neue Rollos an der Innenseite der Außenfenster montiert. Leider sind jetzt bei 2 der Fenster die Scheiben gerissen. Ein befreundeter Glaser hat sich das Ganze angesehen und festgestellt, dass ich mit den Schrauben für die Rollos genau die Schreibe getroffen habe, und sie dadurch gerissen sind.

Nach der Teilungserklärung sind die Fenster vollständig Gemeinschaftseigentum, welches ich ja nun durch eigene Dummheit beschädigt habe. Meine Frage ist jetzt, ob meine private Haftpflichtversicherung dafür haftet, dass ich einen Schaden am Gemeinschaftseigentum verursacht habe. Schließlich bin ja auch ich Mitglied dieser Eigentümergemeinschaft. Kann die Versicherung aus diesem Grund eine Zahlung vollständig ablehnen, oder beschränkt sich lediglich die Haftung auf den Anteil der restlichen Eigentümer?

Mir ist klar, dass das wahrscheinlich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist, aber wo und unter welchem Passus kann ich nachlesen, was für mich gilt?

Vielen vielen Dank im Voraus.
Andreas aus Kiel

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

In den Vertraglichen Vereinbarungen sollte sich was in den Bereichen "Versicherungsumfang" bzw. "Ausschlüsse" was zu dem Thema finden lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
realilla
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, die versuche ich dann mal zu bekommen.
Was glaubst du denn von der Tendenz her? Ist eine solche Leistung in den meisten Fällen inkludiert oder eher ausgeschlossen? Ich als Laie wäre jetzt davon ausgegangen, dass das abgesichert ist, zumindest der Anteil der anderen Eigentümer.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.028 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen