Haftet meine Versicherung?

12. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb370155-2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftet meine Versicherung?

Guten Abend
Ich schreibe für einen Freund. Er möchte folgendes wissen:
Er lebt von seiner Frau getrennt sie besitzt das haus und er wohnt in einer Wohnung
kürzlich schrieb ihn seine ex-frau das im keller ein Wasserschaden aufgetreten ist und er doch bitte die Versicherung einschalten soll die auf seinem namen läuft muss er das machen oder kann ihn das gleichgültig sein bzw. seine frau muss es selbst zahlen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Die beiden leben getrennt. Die Frau bewohnt das Haus, dessen Eigentümer und Inhaber der Versicherung der Mann ist. Nun ist ein Wasserschaden aufgetreten, für den Versicherungsschutz besteht bzw. erhofft wird. Aus welchem vernünftigen Grund sollte der Mann die Meldung an die (von ihm bezahlte?) Versicherung verweigern?

Ach ja, ob die Versicherung den Schaden reguliert wird sie dann schon entscheiden.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

-- Editiert Roland-S am 13.08.2013 13:09

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#2
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Aus welchem vernünftigen Grund sollte der Mann die Meldung an die (von ihm bezahlte?) Versicherung verweigern?


Um der Ex Ärger zu machen? Da braucht es doch keine große Phantasie.

Die VS springt sowieso nur ein, wenn der Mann zu Schadensersatz verpflichtet wäre, daher kann die Konstellation "der Mann muß nicht zahlen und die VS nur, wenn der Mann das will" nicht eintreten.

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