Haftpflicht, Hausrat oder zahlt Keiner?

8. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
silvana
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 18x hilfreich)
Haftpflicht, Hausrat oder zahlt Keiner?

Hallo,

meine Mutter, (über 75) hat 2Höhrgeräte zu Probe bekommen, also eins für Links eins für Rechts. Es war ihr erstes Hörgerät und promt hat sie eins von den kleinen Höhrgeräten verloren. Durch den Bügel der Brille hat sie den Verlust auch nicht mit bekommen, es war ja was hintern Ohr und dadurch das die Geräte noch nicht eingestellt waren, war erst der 2te Tag hat sie auch keinen Unterschied beim Hören bemerkt. Leider haben wir das Gerät auch nicht wiedergefunden, sie war an dem Tag viel unterwegs. Nun das Problem wer zahlt. Meine Mutter hat natürlich nicht soviel Geld. Und die Hausrat sagt das Höhrgerät gehört nicht zum Haushalt da geborgt und die Privathaftpflicht sagt sie hat das Gerät ja nicht kaputt gemacht und verweist auf die Hausrat. Könnt ihr mir da weiter helfen oder wißt Rat? vielen Dank

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

Wer war Kostenträger? Die Krankenkasse?

Da mal nachfragen.

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
silvana
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 18x hilfreich)

Einen Kostenträger gibt es ja nicht, die Krankenkasse zahlt erst am Ende der Probezeit wenn fest steht welches Gerät zum Einsatz kommen soll. Wenn man noch kein Hörgerät hat muß mann wohl mindestens 3 Varianten von Geräten ausprobieren.
Der Akkustiker bezog das Gerät wohl aus Hamburg vom Hautpsitz, was auch immer das heisst, und die sagen halt meine Mutter muß das Gerät bezahlen auf Nachfrage wie teuer das Gerät denn wird bekam meine Mutter nur zur Antwort, dass wisse die Zentrale noch nicht da müsse er erst nachfragen. Der Akkustiker selber hat die Geräte nicht versichern lassen. Übrigens kann man selber das Höhrgerät auch nicht wärend der Probezeit versichern lassen , erst wenn es Eigentum ist.

17x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

tja.... Verschulden liegt bei ihrer Mutter. Also wird sie es zahlen müssen.

Ratenzahlung anbieten. Hörgeräte kosten nämlich mehrere tausend Euro!!

ODER

Natürlich kann man auch ganz frech sein im Hinblick auf das Alter ihrer Mutter und den Aussichten wegen geringem Einkommen, das Maßnahmen der Zwangsvollstreckung ins Leere laufen würden....., auch ist der Versorger ja selber Schuld, wenns keine Versicherung gegen Verlust gibt....

Natürlich würde man sich damit den Akkustiker zukünftig vergraulen, und alte Menschen mögen solche Probleme nicht....

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
silvana
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 18x hilfreich)

Das es das Verschulden meiner Mutter ist, steht ja außer Frage auch das sie das Gerät ersetzen muß, ich wollte ja wissen ob da evt. eine Versicherung einspringt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

gegens Verlieren gibts keine Versicherung!

Evtl. könnte man es bei der Haftpflicht einreichen. Ist runtergefallen und kaputt gegangen bzw. man ist irgendwo gegengelaufen und dabei ging es kaputt. Problem dürfte dann sein, wenn die das Original-Hörgerät haben wollen.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=26449&

Ansonsten gibt es spezielle Hörgeräteversicherungen.

Die Aussauge der Hausratversicherung ist übrigens falsch, auch geliehene Sachen gehören zum Haushalt und sind versichert. Verlust ist allerdings keine versicherte Gefahr.

8x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>Das stellt wohl eher eine Betrugsanleitung dar.

Es gibt einfach Kommentare, die sind flüssiger als Wasser, denn auch in diesen Fällen würde keine Versicherungsschutz bestehen.

Ausnahme, wenn die PHV geliehene Gegenstände versichert hätte aber auch dann will der Versicherer den beschädigten Gegenstand sehen.



1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,
eine Haftpflichtversicherung wird nicht leisten, da es sich um geliehene Sachen handelt, dieses ist Ausschluss nach den AVB.

5x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>>eine Haftpflichtversicherung wird nicht leisten, da es sich um geliehene Sachen handelt, dieses ist Ausschluss nach den AVB.

Wer lesen kann ;)

Zitat:

Ausnahme, wenn die PHV geliehene Gegenstände versichert hätte ....

sowas solls ja geben :)

6x Hilfreiche Antwort

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