Haftpflicht - Ausbildungstarif

13. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)
Haftpflicht - Ausbildungstarif

Hallo,

angenommener Fall:
Auszubildende schließt vor ca drei Jahren über einen Versicherungsmakler eine Haftpflichtversicherung im Status Ausbildungsvertrag ab. Während der dreijährigen Ausbildung wird kein Versicherungsbeitrag abgezogen.
Mit Monat der der dreijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung wird der erste Versicherungsbeitrag per Lastschrift bei der Versicherungsnehmerin vom Konto abgebucht.
Mit Schreiben der Versicherung heißt es Abbuchung des Erstbeitrages wegen eines Neuvertrages.
Aber das mit dem Neuvertrag stimmt nicht. Es wurde kein Neuvertrag ocer sonstiges zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Lt. Makler kann die Versicherung frühestens zum 01.01.2022 gekündigt werden.
(Lt. Ausbildungsvertrag besteht eine dreimonatige Kündigungsfrist).

Eine Weiterführung des Vertrages (Ausbildungsvertrag) über die kürzlich abgeschlossene Berufsausbildung ist jedoch nicht gewünscht.
Daher wurde über das eigene Konto dieser Erstbeitrag zurückgeholt bzw zurückgebucht.

Kommt man so aus der unerwünschten Versicherung (Haftpflichtversicherung im Ausbildungstarif) heraus. Denn die ehemals Auszubildunde hat ja jetzt die abgeschlossene Berufsausbildung.

Eine Haftpflichtversicherung soll über eine andere Versicherung abgeschlossen werden.

Gruß boxxter

-- Editiert von boxxter am 13.10.2021 12:41

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Normalerweise ist man während der Ausbildung über die Familienhaftpflicht der Eltern weiter mit versichert.

Bist Du da schon wesentlich zu alt oder hatten Deine Eltern keine Familienhaftpflicht?

Sonst wäre das eine Doppelversicherung und die wäre einfach rückgängig zu machen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von boxxter):
Eine Weiterführung des Vertrages (Ausbildungsvertrag) über die kürzlich abgeschlossene Berufsausbildung ist jedoch nicht gewünscht.

Was man der Versicherung in welcher Form genau mitgeteilt hat?



Zitat (von boxxter):
Kommt man so aus der unerwünschten Versicherung (Haftpflichtversicherung im Ausbildungstarif) heraus.

Wie man dort herauskommt, erfährt man in der Regel durch lesen der vertraglichen Vereinbarungen.

Mit der Aktion kommt man eher hinein, in Negativeinträge bei Schufa und anderen Auskunfteien, und vor allem ins Inkassoverfahren.



Zitat (von boxxter):
Während der dreijährigen Ausbildung wird kein Versicherungsbeitrag abgezogen.

Da wird die Versicherung dann wohl auch bald einen entsprechenden Einzug vom Konto vornahmen. Da man das Geld jeden Monat zur Seite gelegt hat, dürfte das ja kein Problem darstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31976 Beiträge, 5629x hilfreich)

Geht es um Privathaftpflicht oder Berufshaftpflicht oder oder?

Zitat (von boxxter):
Haftpflichtversicherung im Status Ausbildungsvertrag
Könnte es sein, dass der Versicherungsvertrag für eine Haftpflichtversicherung eben eine Rosine beinhaltet--- während der Ausbildungszeit werden keine Beiträge fällig.
Findet sich das in den AGB nicht?
Zitat (von boxxter):
Lt. Ausbildungsvertrag besteht eine dreimonatige Kündigungsfrist)
Was hat der Ausbildungsvertrag mit der Versicherung zu tun? Oder ist die HPV an den Ausbildungsvertrag gekoppelt ?

Zitat (von boxxter):
Mit Schreiben der Versicherung heißt es Abbuchung des Erstbeitrages wegen eines Neuvertrages.
Man hatte deswegen schon Schriftverkehr mit der Versicherung?

Kündigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt kann man auf jeden Fall.

Gehts um lebensbedrohliche Beitragshöhen?
ne *normale* Privat-HPV kostet im Jahr weit unter 100,-

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Normalerweise ist man während der Ausbildung über die Familienhaftpflicht der Eltern weiter mit versichert.

Bist Du da schon wesentlich zu alt oder hatten Deine Eltern keine Familienhaftpflicht?

Sonst wäre das eine Doppelversicherung und die wäre einfach rückgängig zu machen.



Ich hatte noch etwas vergessen zu erwähnen.

Die Auszubildende war mit der Mutter in der Privathaftpflicht familienversichert. Der Makler hatte bei Abschluss der Versicherung (Privathaftpflicht mit Amts- und Diensthaftpflicht) nicht nachgefragt, ob sie mit der Mutter in der Privathaftpflicht mitversichert ist.

Kommt man da nun aus dieser Haftpflichtversicherung raus?

-- Editiert von boxxter am 14.10.2021 12:14

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31976 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von boxxter):
Kommt man da nun aus dieser Haftpflichtversicherung raus?
Ja. Durch Kündigung zum nächst möglichen Termin.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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