Haftpflicht Kündigen

4. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
matrix3
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)
Haftpflicht Kündigen

Hallo!

Ich wollte meine im Jahr 1998 geschlossene Haftplicht bei der Stuttgarter kündigen.Leider wurde meine Kündigung nicht angenommen.Mit der Begründigung es wäre nur alle 5 Jahre möglich zu kündigen.
Wie werde ich nun trotzdem die Versicherun gleich loß?????

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Hallo,
5-jährige Verträge verlängern sich nach Ablauf (=2003) automatisch um ein weiteres Jahr. (nicht um weitere 5 Jahre!!!)
Die Kündigung (wenn rechtzeitig erfolgt) sollte also wirksam sein!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Flo-Munich
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei Beitragserhöung, oder bei Meldung
eines Schadens (egal ob er abgelehnt wird,
oder bezahlt wird).

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#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Bei Beitragserhöung, oder bei Meldung
eines Schadens (egal ob er abgelehnt wird,
oder bezahlt wird). <<

Nicht ganz richtig.
Kündigung der HP ist nur nach einem regulierten Schaden möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-276
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 24x hilfreich)

Wie sich die Fälle bei einigen Versicherungsgesellschaften gleichen *tztztz*
Ich hatte da richtig Glück: Zufällig geschah mir ein Missgeschick und der Schaden wurde reguliert.
Defekt - Schadensregulierung - Kündigung.
Aber der Zufall halt :)


-- Editiert von spaghetti am 07.07.2004 13:22:43

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#5
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Nur bei Beitragserhöhungen von über 10%, nach einem reguliertem Schaden (richtig) und nach fünf Jahren kann jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, sonst verlängert sich der Vertrag um 1 Jahr.

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