Haftpflicht Versicherung

2. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
anuk
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Haftpflicht Versicherung

Folgender Fall

-Beginn Insolvenzverfahren meines Mannes September 2006
-Verkauf der Immobilie Januar 2007 mit Notarvertrag und folgendem Inhalt :
-§ 7 Der Besitz und die Nutzungen und die Lasten einschließlich aller Verpflichtungen aus den Grundbesitz betreffenden Versicherungen sowie die allgemeinen Verkehrssicherungpflichten sind auf den Käufer am 01.01.2007 übergegangen .
Offene Versicherungskosten für die Gebäudeversicherung trägt der Käufer vom 01.01.2007 an. Der Verkäufer Insolvenzverwalter ….. berechnet bis zur Grundbuchumschreibung sodann die Gebäudeversicherungskosten . Der Käufer verpflichtet sich , nach Rechnungslegung durch den Verkäufer diesen errechneten Betrag innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen .

-Versicherung war von uns bezahlt bis 15.06.2007.
-Im September 2007 kam eine Mahnung von Versicherung , (Verlängerung der Versicherung weil nicht gekündigt wurde )
Anruf bei dieser mit Hinweis das das Grundstück verkauft wurde ,dann kam Mahnbescheid vom Amtsgericht – Widerspruch eingelegt und dann verurteilt die Summe zu zahlen ,da noch keine Grundbucheintragung erfolgt ist .Wurde von uns auch bezahlt .

Jetzt kommt auch noch die Rechnung des Anwalts der Versicherung .Muß ich die jetzt auch noch zahlen ? Es sind doch keine Versäumnisse meinerseits gemacht worden .
Außerdem hatte der Insolvenzverwalter ja auch die Pflicht lt. Kaufvertrag sich darum zu kümmern . Der neue Eigentümer hat natürlich eine eigene Versicherung abgeschlossen ,der auch nicht einsieht warum er doppelt bezahlen soll.
Kann ich jetzt gegen diese Rechnung noch was machen oder darf ich das auch noch tragen ?
Danke für die Hilfe im vorraus .


Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

wenn ich richtig verstanden habe ist die grundbucheintragung noch nicht erfolgt.

wir haben zwei dinge zu unterscheiden:

verhältnis VK >> Versicherung

mit der grundbucheintragung geht der vertrag auf den K über. bis zu diesem zeitpunkt haftet der vk für die prämie, danach vk und k gesamtschuldnerisch, zumindest für laufende versicherungsperiode. also erstmal alles zu lasten des k.

verhältnis vk >> k

der k hat sich vertraglich dem vk gegenüber verpflichtet die kosten zu übernehmen, also muss er das auch.

Fazit:

bis zum 15.06.07 hat der k auch die prämie zu tragen. was also nach dem genannten datum?

wenn ich das richtig deute war oder ist der k noch gar kein versicherungsnehmer, aber nur dieser kann rechte und pflichten aus dem vertrag geltend machen. der k konnte den vertrag also noch gar nicht kündigen.

ich sehe im moment kein schuldhaftes verhalten welches man dem k anlasten könnte um die kosten nach dem 15.05.07 zu fordern.

gruß

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