Folgender Fall
-Beginn Insolvenzverfahren meines Mannes September 2006
-Verkauf der Immobilie Januar 2007 mit Notarvertrag und folgendem Inhalt :
-§ 7 Der Besitz und die Nutzungen und die Lasten einschließlich aller Verpflichtungen aus den Grundbesitz betreffenden Versicherungen sowie die allgemeinen Verkehrssicherungpflichten sind auf den Käufer am 01.01.2007 übergegangen .
Offene Versicherungskosten für die Gebäudeversicherung trägt der Käufer vom 01.01.2007 an. Der Verkäufer Insolvenzverwalter ….. berechnet bis zur Grundbuchumschreibung sodann die Gebäudeversicherungskosten . Der Käufer verpflichtet sich , nach Rechnungslegung durch den Verkäufer diesen errechneten Betrag innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen .
-Versicherung war von uns bezahlt bis 15.06.2007.
-Im September 2007 kam eine Mahnung von Versicherung , (Verlängerung der Versicherung weil nicht gekündigt wurde )
Anruf bei dieser mit Hinweis das das Grundstück verkauft wurde ,dann kam Mahnbescheid vom Amtsgericht – Widerspruch eingelegt und dann verurteilt die Summe zu zahlen ,da noch keine Grundbucheintragung erfolgt ist .Wurde von uns auch bezahlt .
Jetzt kommt auch noch die Rechnung des Anwalts der Versicherung .Muß ich die jetzt auch noch zahlen ? Es sind doch keine Versäumnisse meinerseits gemacht worden .
Außerdem hatte der Insolvenzverwalter ja auch die Pflicht lt. Kaufvertrag sich darum zu kümmern . Der neue Eigentümer hat natürlich eine eigene Versicherung abgeschlossen ,der auch nicht einsieht warum er doppelt bezahlen soll.
Kann ich jetzt gegen diese Rechnung noch was machen oder darf ich das auch noch tragen ?
Danke für die Hilfe im vorraus .
Haftpflicht Versicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
hallo,
wenn ich richtig verstanden habe ist die grundbucheintragung noch nicht erfolgt.
wir haben zwei dinge zu unterscheiden:
verhältnis VK >> Versicherung
mit der grundbucheintragung geht der vertrag auf den K über. bis zu diesem zeitpunkt haftet der vk für die prämie, danach vk und k gesamtschuldnerisch, zumindest für laufende versicherungsperiode. also erstmal alles zu lasten des k.
verhältnis vk >> k
der k hat sich vertraglich dem vk gegenüber verpflichtet die kosten zu übernehmen, also muss er das auch.
Fazit:
bis zum 15.06.07 hat der k auch die prämie zu tragen. was also nach dem genannten datum?
wenn ich das richtig deute war oder ist der k noch gar kein versicherungsnehmer, aber nur dieser kann rechte und pflichten aus dem vertrag geltend machen. der k konnte den vertrag also noch gar nicht kündigen.
ich sehe im moment kein schuldhaftes verhalten welches man dem k anlasten könnte um die kosten nach dem 15.05.07 zu fordern.
gruß
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten