Hallo zusammen,
ich habe mal eine frage.
Ich bin Umgezogen und beim raustragen der Arbeitsplatte ist das Glas von meiner Küchentür Kaputt gegangen.
Naja kann passieren, hab dann meine Versicherrung angerufen, bin ja Haftpflichtversichert, um den schaden zu melden und die sagen mir nur das sie nur Bezahlen würden wenn die komplette Tür Kaputt wäre aber da nur das glas kaputt ist und glas nicht mitversichert ist bezahlen sie nicht.
Kann mir vielleicht jemand erklären wie sowas sein kann?
Muß ich also die Versicherung erst betrügen damit ich nen Schaden Bezahlt bekomme, oder was?
Oder kann es sein das sie doch Bezahlen müssen da ja die Tür kaputt ist!
Es ist schließlich eine Mietwohnung und mein Vermieter möchte natürlich jetzt eine Tür haben die komplett ist.
Vielen dank schon einmal
Gruß
Ulle
-- Editiert von ulle am 24.10.2007 13:03:45
Haftpflicht Zahlt bei Schädern in der Wohnung nicht
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Wenn Ihre HaftpflichtVers keine Glasschäden abdeckt (siehe Vertragsunterlagen), haben Sie in der Tat wohl Pech gehabt.
Es gibt zwischen den einzelnen Versicherungen halt Unterschiede, wie auch in der Prämienhöhe und dem Deckungsumfang.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
bei mir ist das Glas durch die Hausrat abgedeckt. Warum also noch durch die HP versichern. Wenn man sowohl in der Hausrat noch in der HP kein Glas hat, sieht man natürlich alt aus.
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@Lifeguard
gut erkannt
das ist auch der grund, warum glas in der mietsachschadendeckung ausgeschlossen ist.
weil es separat versicherbar ist!!
@Jotrocken
>>>zwischen den einzelnen Versicherungen halt Unterschiede,
hier nicht!
kurz und gut, der vr hat (leider) recht.
viele grüße
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