Haftpflicht bei Grundwasserschaden

11. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)
Haftpflicht bei Grundwasserschaden

Hallo,

wir hatten einen größeren Wasserschaden, der wohl durch das Grundwasser entstanden sein soll. Für die Trocknungsarbeiten wurden durch unsere Hausverwaltung alle Möbel in einem Lager zwischengelagert, incl. Ab- und Antransport.

Nun kriegen wir eine Rechnung für diese Transporte und Lagerung mit dem Hinweis, dies an unsere Haftpflichtversicherung zur Regulierung weiterzuleiten. Was hat meine Versicherung damit zu tun? Oder ist das so? Da uns das nicht bekannt ist, haben wir dort auch nichts gemeldet.

Frank

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Santorin2001):
Nun kriegen wir eine Rechnung für diese Transporte und Lagerung

Von wem?



Eine Haftpflicht zahlt wenn man einen Schaden verursacht hat.
Weshalb eindringendes Grundwasser eure Schuld sein soll erschließt sich mir nicht.


Habt ihr eine? Dann Schreiben an die weiterleiten mit der Bitte um Beantwortung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Die Rechnung kommt von der Lagerfirma. Die haben aber gar keinen Auftrag von mir.

Und ich werde morgen mal mit der Versicherung reden, Danke. War nur der erste Schreck.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Santorin2001):
Die Rechnung kommt von der Lagerfirma. Die haben aber gar keinen Auftrag von mir.

Dann würde ich das mit der Versicherung lassen.

Die Rechung kopieren und das Original zurücksenden, mit der Bemerkung man habe keinen Auftrag erteilt und man möge sich zwecks Zahlung bitte an den Auftraggeber wenden. Da man selbst - mangels vertraglicher Vereinbarung - keine Zahlung leisten werde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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