Haftpflicht deckt Schaden?

26. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dice
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 26x hilfreich)
Haftpflicht deckt Schaden?

Hallo Leute!

Habe mal eine Frage! Meine Mutter war letzens zu Besuch bei mir zu Haus (schön bis dahin:)) Als meine Mutter meine Küchentür schließen wollte, da Durchzug herrschte, ist die Tür aufgrund eines Windstoßes zugeschlagen, wobei die Glasscheibe in der Tür zu Bruch gegangen ist.
Was soll meine Mutter der Haftpflichtversicherung schildern und was lieber nicht?

Danke für Eure Mühe im Voraus!!!

Probleme mit der Versicherung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jaki09
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also prinzipiell ist der Schadenhergang selbstverständlich wahrheitsgemäß zu schildern... ;)

Ein paar allgemeine Hinweise: Für die Leistung aus der privaten Haftpflichtversicherung muss unter anderem ein Verschulden (fahrlässiges Verhalten) als Ursache vorliegen. Wenn ein Windstoß die Tür zugeschlagen hat, liegt natürlich kein Verschulden deiner Mutter vor...

Ferner solltest du prüfen, ob deine Versicherung auch bei Schäden unter Familienangehörigen leistet, denn das ist of ausgeschlossen. Wenn ihr beide in ein und dem selben Vertrag versichert seid, ist eine Leistung ebenfalls ausgeschlossen.

Mach was draus!

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#2
 Von 
Dice
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 26x hilfreich)

Erstmal vielmals danke für die Antwort - für weitere Anregungen/Erfahrungen bin ich offen :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Was soll meine Mutter der Haftpflichtversicherung schildern und was lieber nicht?


Tipps für einen etwaigen Versicherungsbetrug werden Sie hier nicht bekommen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dice
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich will hier gar nichts betrügen. Ich wollt nur wissen, obs was bringt wenn man sich bei der Versicherung meldet! Entschuldigung, wenns einen anderen Eindruck gemacht hat!

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#5
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

hier sollte die Hausratversicherung in der Pflicht zur Leistung sein. Die Haftpflicht der Mutter wird aus besagtem Grunde > verschulden fehlt < nicht regulieren.

Hausrat das Zuschlagen durch Windzug schildern und Mutter als Zeugin. Fertig ist die ehrliche Schadenanzeige.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>hier sollte die Hausratversicherung in der Pflicht zur Leistung sein

dann sollte aber glasbruch auch mitversichert sein ;)

gruß

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