Haftpflicht - echtsschutz

14. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
bitwicht
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflicht - echtsschutz

Hallo zusammen,

habe folgende Frage:

Habe privat eine Haftpflicht und Rechtsschutz,
Bin "hauptberuflich" Angestellter.

Das ich am We. noch etwas arbeiten "darf" habe ich mit meinem Kumpel eine UG geründer und er & ich sind die Geschäftsführer.

Wenn wir jetzt in unserer UG bwas arbeiten und abgesichert sein wollen, greift dann unsere private Haftpflicht da wir die UG nur nebenberuflich betreiben oder muss die UG eine Firmenhaftpflich abschließen?

lg
Bit

-----------------
""

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Da musst du in die Bedingungen gucken, das steht in keiner Glaskugel ;)

Vermutlich aber nicht. Das ist nur selten der Fall und dann auch immer nur bis zu einem minimalen Umsatz.

-----------------
" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

-- Editiert am 14.02.2010 12:28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen