Mein Sohn hat jetzt ausgelernt und wird bis zu seinem Zivildienst - Anfang September - von seiner Firma übernommen.
Normalerweise müßte er bei eigenem Verdienst seine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Soweit ich weiß, wäre er aber während des Zivildienstes bei mir mit versichert.
Was gilt aber in den zwei Monaten Übergangszeit, dafür muß er doch nicht extra eine Haftplicht abschließen, die dann ab September ruht ?
Haftpflicht für Jugendliche
7. Juli 2006
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Frage vom 7. Juli 2006 | 08:31
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 2x hilfreich)
Haftpflicht für Jugendliche
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 7. Juli 2006 | 10:44
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 678x hilfreich)
hallo,
>>>Soweit ich weiß, wäre er aber während des Zivildienstes bei mir mit versichert.
aber sicher bist du dir nicht oder?
Zistat: Volljährige Kinder bleiben mitversichert, sofern nach Beendigung der Schulausbildung unmittelbar Grundwehr- oder Zivildienst geleistet wird ....
die betonung liegt hierbei auf unmittelbar.
manche VR stellen aber auch eine karenzzeit zur verfügung.
die antwort hierfür bekommst du nur bei deinem VR. evtl. können dort volljährige kinder auch gegen einen geringen mehrbeitrag weiterversichert werden. eine quelleninfo findest du hier:
http://www.versicherungen-klippundklar.de/downloads/VKK_Haftpflicht_11_2005.pdf
viel erfolg.
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