Haftpflicht nach Verkauf zahlen?

1. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
alftanner
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Haftpflicht nach Verkauf zahlen?

Hallo und Guten Tag
Ich habe folgende Frage. Wenn man ein KFZ angemeldet verkauft, und der Käufer es erst nach vier Wochen ummeldet, muss der Verkäufer dann für die Versicherung aufkommen? Trotzdem der Versicherung und der KFZ Zulassungsstelle noch am gleichen Tag der Verkauf durch Übersendung des Kaufvertrages gemeldet wurde.

danke
gruß
alftanner

Probleme mit der Versicherung?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

es kommt darauf an was im kaufvertrag steht.

gesetzlich ist ein käufer verpflichtet innerhalb eine woche umzumelden, daraus ergibt sich aber m.E. noch kein schuldrechtlicher anspruch. (evtl. doch aus pVV, positive Vertragsverletzung oder heute §280 BGB , aber dafür bin ich zuwenig jurist um das genau zu bestätigen)

allerdings, wenn ihr dies auch im kaufvertrag so fixiert, wie es in den meissten standardverträgen so üblich ist, kommt der käufer mit ablauf der frist in verzug und muss auf alle fälle dadurch entstehende kosten ersetzen.

viele grüße


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#2
 Von 
Lambion
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 35x hilfreich)

Wenn Du nur die ausstehenden Versicherungsbeiträge zahlen musst, hasst Du sogar noch Glück gehabt. Wenn der Käufer mit Deiner Versicherung weiterfährt und einen Unfall baut, dann bist Du jedenfalls der Dumme, den die Hochstufung trifft. Insofern freue Dich, dass der Fall wohl nicht eingetreten ist.

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

..

es gibt in diesen fällen keine hochstufunfg

gruß

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#4
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo mFriese,

** es gibt in diesen Fällen keine Hochstufung !!

Wo ist diese Aussage stichhaltig dokumentiert??
Gesetz / Urteil / Versicherungsbedingungen

Bis zur Ummeldung ist der Käufer auf Grund des Kaufvertrages sogenannter *Berechtigter Führer* im Sinne des VVG; mit allen Rechten und Pflichten >> positiv wie negativ.
:augenroll:
MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

kannst du guggen hier: :)

http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2005/07/05/experte2.html?navigid=44

geregelt in §6 der AKB

der sfr ist kein vertragsbestandteil sondern lediglich ein tarifierungsmerkmal. dieser bleibt natürlich beim VK.

aber was anderes: das vvg kennt keinen berechtigten *führer*, der ist schon lange tot ;)

was den berechtigten *fahrer* angeht, dieser wird in den AKB geregelt, hat aber hiermit nix zu tun.

viele grüße

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
es gibt in diesen Fällen keine Hochstufung


Richtig. In dem Moment, wo man das Auto verkauft bzw übergibt, erlischt quasi der Versicherungsvertrag mit dem bisherigen Eigentümer und der neue Eigentümer tritt zu diesem Zeitpunkt in den Versicherungsvertrag ein. Wenn es dann zu einem Unfall kommt, zahlt die Versicherung aufgrund dem neu entstandenen vertrag zwischen Käufer und Versicherung. daher kann es logischerweise zu keiner Hochstufung kommen, da der bsiherige Eigentümer ja gar kein Vertragspartner ist.

Daher ist dringend darauf zu achten, daß im Kaufvertrag die exakte Uhrzeit der Übergabe vermerkt ist !

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#7
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo mFriese,

Antwort in gleicher Tonlage:
Kannst Du auch lesen bei § 6 AKB bis Absatz 2 ??

Die Praxis spielt im RICHTIGEN Leben, die Theorie im Kopf.

Es gibt mehrere Geschädigte, die von unlauteren Käufern noch nach bis zu 30 Tagen im Schadenfall über den Tisch gezogen worden sind.

Der SWR-Beitrag ist der Idealfall vom Theoretiker.

Der Ausgang dieses Forums war die Anfrage aus einer leidlich erfahrenen Unregelmässigkeit.

Zur zweiten Sache: Es gibt Mitmenschen, die Benutzen ein Fahrzeug mit Wissen des Eigentümers oder Besitzers. Dann gibt es Mitmenschen, die haben sich widerrechtlich die Nutzung des Fahrzeuges verschafft. Dieser Umstand lässt sich auch von Theoretikern nicht wirklich weg schwadronieren.

Es ist sehr betrüblich, wie viele Beiträge aus falscher Eigensucht in Foren an Wertigkeit verlieren.
:bang:
MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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#8
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>Die Praxis spielt im RICHTIGEN Leben

so ist es.

>>>Der SWR-Beitrag ist der Idealfall vom Theoretiker.

mein beitrag die erfahrung vom praktiker ;) ich habe schon einige dieser fälle erlebt, es kam nie zu einer hochstufung für den VK.

ich weiss nicht was du erlebt hast und worauf du hier eigentlich hinaus willst. der part mit der unbefugten nutzung hat hier nix zu suchen. da der versicherungsvertrag durch den kauf auf den neuen eigentümer übergeht ist dieser auch automatisch eine mitversicherte personr im sinne der akb, eine besondere berechtigung ist nicht notwendig. also, worum geht es dir überhaupt?

viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
worum geht es dir überhaupt?


Das würde mich auch interessieren.

Ich vermute, commodore verwechselt die unterschiedliche Rechtslage bei 'Verleih' und 'Verkauf'.

Bei einem Verleih kann es natürlich zu einer Hochstufung kommen, nicht aber bei Verkauf, wo die Übergabe zeitliche dokumentiert ist.

Das ist auch keine graue Theorie, sondern tatsächliche Praxis.

Gruß Justice

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