Haftpflicht nicht kündbar trotz Tod

12. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.02.2017 19:02:08
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 29x hilfreich)
Haftpflicht nicht kündbar trotz Tod

Hallo,

eines meiner Pferde musste leider vor ca 8 Wochen eingeschläfert werden. Wir haben dieses 1 Woche später der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung gemeldet - aber keine Reaktion darauf erhalten bis auf die Abbuchung des Versicherungsbetrags ca. 2 Wochen später.

Zur kurzen Erklärung: mit diesem Pferd war ich bei der Versicherung 8 Jahren als Reitpferd versichert ohne Schaden - aufgrund der schweren Erkrankung der Stute, haben wir sie im Mai als Gnadenbrotpferd umgemeldet (leider mit neuer Police) und im Juli musste sie dann aber eingeschläfert werden.

Bei erneuter Kontaktierung haben wir erfahren, dass die Versicherung wohl weiterlaufen wird, da bei Vertragswechsel wohl die im Ursprungsvertrag angegebene 24-monatige Laufzeit neu gestartet wurde (ich hatte für den Wechsel aber kein Formular ausgefüllt nur eine Mail an die Agentur gesendet mit den damals aktuellen Fakten) und wir daher jetzt 24 Monate für ein totes Pferd zahlen sollen, das in diesem Zustand sicher keinen Schaden mehr verursacht.. wir sind ein bisschen sprachlos.

Ist das so in Ordnung oder können wir uns wehren bzw. wir haben noch ein Gnadenbrotpferd - können wir hier etwas ändern damit uns das nicht nochmals so geht?

Eine Abholbescheinigung sowie die Bestätigung des Tierarztes liegt der Versicherung vor.

Gruß
Ally

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-- Editiert Alanya am 12.09.2013 12:54

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Nur melden das ein versichertes Tier verstorben ist für die Versicherung kein Grund einen abgeschlossenen Vertrag
aufzulösen.
Du solltest diesen Vertrag außerordentlich kündigen und zwar schriftlich

Grund... das versicherte Risko ( Pferd ) ist verstorben.
Dabei sollte es keine Rolle spielen ob der Vertrag eine
Laufzeit von zwei oder mehreren Jahren hat.




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#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Der Vertragsgegenstand ist weggefallen, also kann die Versicherung vorzeitig beendet werden.
Da würde ich nochmals nachfassen. Um anteilige Rückzahlung bitten oder noch in der 8-Wochenfrist zurückbuchen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Ally,

Berufe Dich auf § 80 Versicherungsvertragsgesetz. Einer Kündigung bedarf es hierbei nicht, zumal dieser Kündigungsgrund vermutlich nirgens vorgesehen ist.

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.02.2017 19:02:08
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,

ganz lieben Dank für die Hilfe. Werde sofort dort anrufen und die oben genannten Begründungen dort vorlegen - mal sehen was dabei herauskommt.

Gruß
Ally

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Das Ganze per Einschreiben mitteilen dürfte einiges wirkungsvoller sein als ein Anruf.

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