Haftpflicht oder KFZ-Teilkasko (wenn überhaupt)

26. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Flo60
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflicht oder KFZ-Teilkasko (wenn überhaupt)

Folgendes ist mir passiert:

ich lebe seit einem Jahr getrennt von meiner Frau, seit drei Monaten habe ich eine neue Wohnung und bin dort auch gemeldet (Gemeinde).

Nun ist bei unserem Haus (wo meine Ex-Frau drinnen wohnt), ein Modul der Photovoltaikanlage locker gewesen, ich bin mit dem Werkzeugkoffer auf das Dach, dabei bin ich abgerutscht, und der Werkzeugkoffer rutschte vom Dach runter und traf genau das Auto, meiner Ex-Frau, Dachvom Auto hat nun eine größere Delle (ca.1000€ Schaden).

Nun meine Frage: ich habe eine Familienhaftpflicht (diese läuft auf mich), läuft aber noch auf die alte Adresse, leistet diese dann ?
Weiteres Problem ist, das das Auto noch auf mich zugelassen ist...und ich auch der Versicherungsnehmer bin, obwohl es das Auto meiner FEx-Frau ist.

Oder zahlt da die Teilkasko vom Auto ?

Hoff mir kann wer weiterhelfen, VIELEN DANK!

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12 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119361 Beiträge, 39714x hilfreich)

Wenn in irgendeinem der Versicherungsverträge steht, das diese auch für selbstverursachte Schäden an deinem Eigentum aufkommen ...



quote:
obwohl es das Auto meiner FEx-Frau ist

Wie sieht denn diesbezüglich das Beweisangebot aus???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119361 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:
Der nicht versichert ist und auch nicht versichert werden kann.

Das ist nicht ganz richtig, es gibt durchaus Versicherungen welche Eigenschäden versichern.
Allerdings sind das nicht die Internetbillgiversicherer mit 90 EUR Jahreprämie ...





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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119361 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:
Aber nicht im Haftpflichtbereich und schon garnicht innerhalb der Familie.

Aber selbst verständlich.
Sogar wenn ich das Teil welches mein Eigentum ist nicht vorsätzlich selbst zerstöre wird es ersetzt.

Einfach mal einen fähigen Versicherungsvermittler fragen, der weis wo er schauen muss - wenn er sein Handwerk versteht.



quote:
Da wären ja dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Die Versicherungen sind sicherlich nicht ganz dumm und habe da schon gewisse Vorkehrungen getroffen.





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#6
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Nein, es gibt keine Haftpflichtversicherungen, die "Eigenschaden" versichern. Hinzu kommt noch, dass während des getrennt Lebens beide Ehepartner in einem Versicherungsvertrag versichert sind.

Folgende pauschale Aussage führt aber in unserem Fall in die Irre: Eigenschadenversicherungen können bestimmte Eigenschäden zur Reduzierung des unternehmerischen Risikos in den Versicherungsschutz einbeziehen.

Genauso wenig wie eine Teilkasko ist auch eine Vollkasko nicht für den geschilderten Schaden anwendbar.

Der Schaden bleibt in der "getrennten" Familie.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119361 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:
Nein, es gibt keine Haftpflichtversicherungen, die "Eigenschaden" versichern.

Du meinst du kennst keine ...

Auch ständiges wiederholen macht diese Fehlinformation nicht richtiger ...



Witzigerweise macht eine Versicherung gerade massiv TV-Werbung dafür ...

Im Blöd-Markt liegen solche Versicherungen ebenfalls aus ...





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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>
Du meinst du kennst keine ...
Auch ständiges wiederholen macht diese Fehlinformation nicht richtiger ... <hr size=1 noshade>
Wir haben hier die Schilderung eines Schadenfalls, der möglicherweise über eine Privathaftpflichtversicherung abgewickelt werden soll.

In diesem Bereich gibt es keine Eigenschadenversicherung. Solche Risikoeinschlüsse werden hauptsächlich Gewerbetreibenden und Selbständigen angeboten, aber keinem Privatmann im Rahmen einer PHV. Hier hält man sich an den § 823 BGB .

Verärgere nicht andere Leute mit Deinen unbewiesenen Behauptungen und anschuldigen über Fehlinformationen. Du musst ja nicht grundsätzlich einen Kommentar zu jedem Beitrag angeben. :dau:

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119361 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:
In diesem Bereich gibt es keine Eigenschadenversicherung.
Solche Risikoeinschlüsse werden hauptsächlich Gewerbetreibenden und Selbständigen angeboten, aber keinem Privatmann im Rahmen einer PHV.

Ist und bleibt falsch,egal wie oft du es noch wiederholen magst.



quote:
Verärgere nicht andere Leute mit Deinen unbewiesenen Behauptungen

Hinweise gab wie man solche Versicherungen findet gab es genug.



quote:
und anschuldigen über Fehlinformationen.

Anscheinend bist du ja nicht mal ansatzweise bereit dich mit dem Thema zu beschäftigen? Sonst wäre dir das aufgefallen, das das mit dem nicht versicherbaren Eigenschadennicht stimmt.
Eventuell mal Herrn Schleifstein fragen? Einer von vielen der diesbezüglich Auskunft geben kann....

Wenn jemand Fehlinformationen verbreitet, wird von mir darauf hingewiesen. Gerne auch jedesmal wenn er dies wiederholt.



quote:
Du musst ja nicht grundsätzlich einen Kommentar zu jedem Beitrag angeben.

Es ist mir ein Bedürfnis Fehlinfomationen im Interesse der hier Ratsuchenden richtig zustellen.

Außerdem hast du dich noch vor kurzem beschwert keiner würde dich bzw. deinen Beiträge beachten :grins:





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#10
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

@HvS,

mit solcher Polemik lockt man keinen hinterm Ofen vor.

Du bleibst immer noch den Beweis schuldig, dass ich Fehlinformationen verbreite!

Ich halte mich mal lieber an Deine Signatur und glaube Dir, dass es sich um Deine persönliche Meinung handelt. Dann kannste auch nix falsches sagen! :smoke:

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119361 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:
Du bleibst immer noch den Beweis schuldig, dass ich Fehlinformationen verbreite!

Lesen musst du die Angebote der Versicherungen schon selbst und beim verstehen kann ich dir auch nicht helfen ...





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#12
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Jetzt redest Du sogar schon von Angeboten, die nachlesbar wären.

Du bleibst weiterhin den Beweis schuldig, dass ich Fehlinformationen verbreite! :grins:

Aber ich steige jetzt hier aus.

EOD


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