Haftpflicht oder nicht?

13. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Vmax777
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)
Haftpflicht oder nicht?

Hallo Forum,
ich brauche Hilfe bei einer Versicherungsangelegenheit.
Der defekte Aqua-Stop unserer Spülmaschine hat in unserer Küche einen Wasserschaden verursacht, bei dem das Wasser auch in die darunter liegende Wohnung gelaufen ist. Dort müssen die Wände neu gestrichen werden.
Unsere Hausratversicherung hat den Schaden in unserer Küche übernommen. Den Schaden in der Wohnung unten will sie nicht zahlen.
Auch unsere Haftpflichversicherung will diesen Schaden nicht zahlen, da es kein Haftpflichtfall wäre und will nun den Mieter unten und auch den Hausbesitzer kontaktieren (den in Bezug auf eine Wasser-Gebäudeversicherung, die dieser aber nicht hat).
Die Hausratversicherung des Mieters unten will ihn auch nicht zahlen und sagt, das wäre ein klassischer Haftpflichtschaden.
Wie würdet Ihr das einschätzen, Haftpflicht oder nicht?
Vielen Dank
Grüße
Vmax

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.Weger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

falls ihr Untermieter eine Hausratversicherung hat, dann muss diese auch zahlen (Falls Leitungswasser zum Versicherungsumfang gehört), da es sich um bedingungswidriger Austritt von Wasser handelt.
Deshalb hat Ihre eigene Hausrat ja uch gezahlt. Wer den Schaden verursacht hat, ist dabei nicht von Bedeutung.
Da eine Hausrat in der Regel zum NEUWERT ersetzt und eine Haftüflicht nur zum ZEITWERT sollte man in solchen Fällen immer die Hausrat in Anspruch nehmen.

Falls ein Verschulden vorliegt (z.b. durch Sie oder durch falsche Arbeiten durch Monteure) wird dann die Hausrat (falls geleistet) Regress bei der Person nehmen.

Falls Sie eine Haftpflichtvers. haben, dann nennen Sie nur Ihre Versicherungsnr. der anderen Versicherung bzw. dem Untermieter.
Unberechtigte Ansprüche werden dann von dieser abgewiesen oder berechtigte bezahlt.

Die Gebäudeversicherung zahlt nur dann, wenn ein Geäudebestandteil den Schaden ausgelöst hat (z.b. Rohrbruch innerhalb der Wand).

Fazit: Hausratvers. des Untermieters sollte zahlen, da dort mehr zu bekommen ist. Regressforderung an die Haftpflicht weiterleiten. Sollen die sich dann darum kümmern.

Tipp: Wenn bekannt wird, dass Sie wussten, dass Ihre Spülmaschine defekt ist, ist der Haftpflichtversicherer leistungsfrei.
Grund: grobe Fahrlässigkeit

Passen Sie also auf, was sie dem Versicherer (oder anderen) mitteilen. Beschränken Sie sich auf das Wesentliche (Wasseraustritt aus der Spülmaschine. Punkt.).

MFG R.Weger

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vmax777
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Ich bin gespannt, wie es weiter geht und wer das letztendlich zahlt.
Nur um Missverständnissen vorzubeugen: wir wussten vorher nicht, dass der Auquastop defekt ist, sondern haben das festgestellt, nachdem aus für uns unerklärlichen Gründen nach und nach die Fliesen auf dem Küchenboden sprangen und dann ein Wasserschaden diagnostiziert wurde und man im Zuge der Ursachenforschung auf den Aqua-Stop kam, aus dem kleine Mengen Wasser tröpfchenweise austraten. Alle Schäden bis auf den beim Mieter unten sind auch inzwischen beseitigt, weil da eben bisher nicht klar ist, wer das zahlt.
Danke & schönen Tag
Vmax777

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Tipp: Wenn bekannt wird, dass Sie wussten, dass Ihre Spülmaschine defekt ist, ist der Haftpflichtversicherer leistungsfrei.
Grund: grobe Fahrlässigkeit

Das ist so nicht richtig. Die Haftpflichtversicherung muss auch bei grober Fahrlässigkeit haften. Nur bei Vorsatz tritt die Haftpflichtversicherung nicht ein.

Die Hausratversicherung des Untermieters ist auf jeden Fall zur Leistung verpflichtet. Sie kann sich dann mit Deiner Haftpflichtversicherung darüber streiten, ob hier ein Haftpflichtschaden vorliegt oder nicht.

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