Haftpflicht verweigert sich der Wertminderung

28. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
volley195
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflicht verweigert sich der Wertminderung

Ich hatte vor 2 Monaten einen unverschuldeten Unfall. Die gegnerische Haftpflichtversicherung erstellte dabei ein Gutachten. Sie stellten einen Vorschaden an der(!) Seite fest, wo aufgrund des Unfalls auch die Reparaturen stattfinden werden.

Im Gutachten zogen sie aufgrund des Vorschadens, der ja mit repariert wird 150,-€ ab.

Trotzdem gibt der Gutachter an, dass "Aufgrund des nicht reparierten Vorschadens kein Anspruch auf Wertminderung besteht!".

Ein neutraler anderer Gutachter würde die Wertminderung auf 300,-€ schätzen.

Mir gehts nur darum, ob gds. aufgrund eines Vorschadens die Wertminderung nicht gezahlt wird.

Der Vorschaden war übrigens ein Lackkratzer und der Unfall ein Auffahrunfall an der Stoßstange.(Schadensausweisung: 1200,-€)

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo,
bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das Recht sein Auto von einem unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl besichtigen zu lassen.
Auch bei einem Altschaden können durchaus Ansprüche auf eine Wertminderung bestehen, diese wird jedoch mit einer möglichen Wertverbesserung gegengerechnet.
Um diesen Fall genau beurteilen zu können ist eine Besichtigung des Fahrzeugs erforderlich.
Ich empfehle daher einen Rechtsanwalt einzuschalten und mit diesem abzusprechen ob noch ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

tatsächlich ? 300,- € wertminderung bei einem 1.200,- schaden ? trotz vollständig durchgeführter reparatur ? das sind 25% ???

ob sich da nicht jemand etwas weit aus dem fenster hängt ? ;)

bedenke bitte eines. wenn du jetzt einen zweiten sv sowie eine ra einschaltest enstehen zusätzlichen kosten welche in keiner relation zu dem stehen was du vielleicht noch bekommst.

stellt sich der vr stur und bekommt sogar noch recht bleibst du hinterher auch noch auf den kosten hängen, ganz oder auch nur teilweise.

ich würde vorschlagen: trage dem vr vor, dass dir ein freier sv die wertminderung bestätigen würde. versuche, ohne dabei druck auszuüben, eine einigung zu erzielen. ich denke eine lösung von etwa 50% der differenz lässt sich in dieser (kleinen) grössenordnung sicher erreichen.

gruß mF

0x Hilfreiche Antwort

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