Haftpflicht/Winterdienst

15. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.02.2009 13:49:09
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 22x hilfreich)
Haftpflicht/Winterdienst

Hallo,
mal angenommen, es wird die nächsten Tage wieder glatt auf den Straßen und der Mieter/Eigentümer einer Wohnung/eines Hauses vergisst zu streuen.....greift da die Gebäudehaftpflicht oder ist man dann selbst schuld?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Hier ist eine Antwort für alle Haus/Wohungstypen:

Ein selbstbewohntes Einfamilienhaus ist über die Privathaftpflichtversicherung mit entsprechendem Versicherungsschutz abgedeckt

Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung braucht jeder, der Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks ist, für das ihm die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Gleiches gilt für Besitzer von Eigentumswohnungen (wobei hier aber überwiegend der Verwalter eine entsprechende Versicherung für das gesamte Objekt abgeschlossen haben wird)

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#2
 Von 
guest-12314.02.2009 13:49:09
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke!!
Mir gehts vielmehr um folgendes:

Wenn ich vergesse, zu streuen.....erlischt dann mein versicherungsschutz, weil ich ja mindestens grob fahrlässig gehandelt habe?

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

die grobe Fahrlässigkeit ist in der HV mitversichert.

Das sollte aber kein Freibrief sein und schützt auch nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen.

Gruß

-- Editiert von BigMikeOWL am 15.12.2008 20:41

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#4
 Von 
guest-12314.02.2009 13:49:09
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke für die Info.
Als Freibrief sehe ich das freilich nicht....mir gehts wirklich mal um das Vergessen, weil man es vielleicht nicht erkannt hat.

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#5
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

...übrigens sind in den üblichen mietverträgen die streu und schneeräumungspflichten auf den mieter abgewälzt.zwischen 7.00 und ich glaube 22.00 uhr muss geräumt sein. außerhalb dieser zeiten aber auch, wenn eine gefährdung besteht.

gehaftet wird immer.

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