Hallo,
mal angenommen, es wird die nächsten Tage wieder glatt auf den Straßen und der Mieter/Eigentümer einer Wohnung/eines Hauses vergisst zu streuen.....greift da die Gebäudehaftpflicht oder ist man dann selbst schuld?
Haftpflicht/Winterdienst
Hier ist eine Antwort für alle Haus/Wohungstypen:
Ein selbstbewohntes Einfamilienhaus ist über die Privathaftpflichtversicherung mit entsprechendem Versicherungsschutz abgedeckt
Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung braucht jeder, der Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks ist, für das ihm die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Gleiches gilt für Besitzer von Eigentumswohnungen (wobei hier aber überwiegend der Verwalter eine entsprechende Versicherung für das gesamte Objekt abgeschlossen haben wird)
Danke!!
Mir gehts vielmehr um folgendes:
Wenn ich vergesse, zu streuen.....erlischt dann mein versicherungsschutz, weil ich ja mindestens grob fahrlässig gehandelt habe?
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die grobe Fahrlässigkeit ist in der HV mitversichert.
Das sollte aber kein Freibrief sein und schützt auch nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen.
Gruß
-- Editiert von BigMikeOWL am 15.12.2008 20:41
Danke für die Info.
Als Freibrief sehe ich das freilich nicht....mir gehts wirklich mal um das Vergessen, weil man es vielleicht nicht erkannt hat.
...übrigens sind in den üblichen mietverträgen die streu und schneeräumungspflichten auf den mieter abgewälzt.zwischen 7.00 und ich glaube 22.00 uhr muss geräumt sein. außerhalb dieser zeiten aber auch, wenn eine gefährdung besteht.
gehaftet wird immer.
Und jetzt?
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