Haftpflichtschaden, Fliese beschädigt

13. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Marylin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtschaden, Fliese beschädigt

Hallo zusammen, ich grüße euch!

Mal angenommen, es passiert ein klassicher Fall für die Haftpflicht, zum Beispiel, mir fiele mein Deo (Glasflasche) im Bad meines Bekannten versehentlich runter und beschädigt mitten im Bad deutlich sichtbar eine Fliese.
Mal angenommen, er hätte eine Ersatzfliese.

Wie sieht es denn mit der Erstattung von Handwerkerleistungen aus? Ließe man die Fliese nun professionell austauschen, d.h.nötiges Material ist ein bisschen Fugengrau und der Kleber, aber es entstehen Anfahrt + Handwerkerstunde(n) ...

Rechnen Haftpflichtversicherer das 1:1 ab oder gibt es da auch Einschränkungen?

Ich frage nur nach Erfahrungswerten.

Viele Grüße + danke!
Marylin

-- Editiert am 13.09.2010 13:09

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
SvenR
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo.

Wenn Sie nach Erfahrungswerten fragen, sollen Sie diese auch bekommen: der von Ihnen beschriebene Schaden fällt oft in den Bereich Versicherungsbetrug. In Abhängigkeit von der Schadenshöhe können Sie hier mit einer Prüfung rechnen.

Um die Frage aber auch inhaltlich zu beantworten: Ihrem Bekannten würde ein Schaden entstehen, zu dessen Ersatz Sie verpflichtet wären (§ 823 BGB ). Als Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung müssten Sie den Schaden innerhalb der gesetzlichen Fristen melden (§ 104 VVG ). Wenn die Verschuldensfrage geklärt und der Nachweis des Schadens erbracht wurde, wird der Versicherer den Schaden regulieren. Es werden die Kosten erstattet, die zur Instandsetzung erforderlich sind. Es wäre noch zu klären wer der Geschädigte ist, bei einer Mietsache ist das nämlich nicht zwangsläufig Ihr Bekannter, sondern könnte auch der Vermieter sein.

Ich habe absichtlich die Zukunftsform gewählt. Es wäre in diesem Zusammenhang noch zu erwähnen, dass Vorsatz in der Haftpflichtversicherung nicht mitversichert ist.

Grüße.

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