Hallo,
folgender Fall:
Familie X lebt in einem Haus. Sohn X hat dort eine eigene Wohnung und eine separate Haftpflicht.
Vater von Sohn X beschädigt diesem sein Motorad (Stößt es aus versehen um).
Frage 1:
Kann die Haftpflicht vom Vater in Anspruch genommen werden ?
Frage 2:
Wie wäre die Antwort wenn der Sohn in häuslicher Gemeinschaft leben würde (Also gleiche Wohnung).
Vielen Dank im Voraus.
-- Editiert am 08.02.2010 12:34
Haftpflichtschaden, häussliche Gemeinschaft
8. Februar 2010
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Frage vom 8. Februar 2010 | 12:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtschaden, häussliche Gemeinschaft
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