Haftpflichtschaden - Defekte Handy - Sachverständiger

3. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Cindy12
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)
Haftpflichtschaden - Defekte Handy - Sachverständiger

Guten Tag zusammen,

ein Freund hat mein Handy fallen lassen und dieses ist nun defekt.
Er hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet, die mich eben auch anrief.

Da das Gerät kaputt ist, will die Versicherung, das ich das Gerät zu einem Sachverständigen einsende.
Dazu werde ich noch ein Schreiben bekommen.

Ehrlich gesagt möchte ich das Gerät nicht aus der Hand geben, da ich das aus Datenschutzgründen nicht kann.
Es geht mir jetzt nicht um das Geld sondern um die Daten.

Was kann ich hier am besten tun ?

VG
Cindy

Probleme mit der Versicherung?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Cindy12):
Was kann ich hier am besten tun ?

A) Auf das Geld verzichten.
B) Ein Backup aller Daten erstellen und dann alles auf dem Handy datenschutzkonform löschen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Harry kann ich soweit zustimmen.

Ein Hinweis: Die meisten Versicherungen haben schon weit vor DSGVO untereinander sehr strenge Datenschutzrichtlinien vereinbart.

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)


Zitat (von Cindy12):
Da das Gerät kaputt ist, will die Versicherung, das ich das Gerät zu einem Sachverständigen einsende.
Dazu werde ich noch ein Schreiben bekommen.


Das lässt du dir schriftlich geben und suchst dir dann einen Gutachter deines Vertrauens.
Die Kosten muß die Versicherung tragen.

Einen Sachverständigen der VS mußt du nicht akzeptieren.


Zitat (von Harry van Sell):
A) Auf das Geld verzichten.
B) Ein Backup aller Daten erstellen und dann alles auf dem Handy datenschutzkonform löschen



Warum sollte er auf das Geld verzichten?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

"Er" ist eine "Sie"

und mangels Mitwirkung gibt es dann kein Geld.

Wenn die Versicherung das Handy sehen will, ist das so - da ändert auch der eigene Gutachter nichts daran. Zumal es selten um die Kostenschätzung geht, sondern eher um Plausibilität.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Das lässt du dir schriftlich geben und suchst dir dann einen Gutachter deines Vertrauens.
Die Kosten muß die Versicherung tragen.


Wie kommst Du jetzt zu so einer mutigen Aussage? Ich würde im Gegenteil erwarten, dass die eigenen Gutachterkosten nicht erstattungsfähig sind.

Zitat (von charlyt4):
Warum sollte er auf das Geld verzichten?


Wenn er das Geld haben will, dann muss er das Handy an die Versicherung schicken. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass zuvor ein eigener Sachverständiger eingeschaltet wurde.


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Lazyboy):
"Er" ist eine "Sie"



Und das schließt du aus einem Pseudonym oder aus der Glaskugel?


Zitat (von Lazyboy):
und mangels Mitwirkung gibt es dann kein Geld.



Das mag es im Vertragsrecht geben. Hier geht es um eine Schadensersatzforderung und da
findet immer noch das BGB und die entsprechende Rechtsprechung Anwendung und
nicht irgendwelche Phantasieforderungen einer Versicherungsgesellschaft.

Mit der Bezifferung des Schadens hat der Geschädigte seine Pflicht erfüllt.
Die Versicherung kann selbstverständlich dagegen vorgehen wenn sie meint.

Und wenn die Versicherung auf ein Gutachten besteht, kann sie dies gerne haben. Einen Anspruch,
dass sie dieses selbst erstellen, selbst in Auftrag geben oder den Sachverständigen bestimmen gibt
es nicht. Nach der Aussage der VS verstößt der TS dann nicht mal gegen die Schadensminderungspflicht.



Zitat (von Lazyboy):
Wenn die Versicherung das Handy sehen will, ist das so






Blöd nur, dass es darauf weder einen Anspruch noch eine gesetzliche Grundlage dafür gibt.
Im Schadensersatzrecht ist immer noch der Geschädigte Herr des Restitutionsverfahrens,
und nicht eine vielleicht eintrittspflichtige Versicherung.


Zitat (von Lazyboy):
Zumal es selten um die Kostenschätzung geht, sondern eher um Plausibilität.



Weisst du was zu den Grundlagen eines Gutachtens gehört?
In den sogenannten Vor- und Nachtexten findest du in einem Gutachten unter anderem
die Stellungnahme des Sachverständigen zur Kausalität und Plausibilität.



Zitat (von hh):
Wie kommst Du jetzt zu so einer mutigen Aussage? Ich würde im Gegenteil erwarten, dass die eigenen Gutachterkosten nicht erstattungsfähig sind.



Nochmal, es geht hier nicht um Vertragsrecht. Wenn du z.B. einen Kaskoschaden an deinem KFZ hast,
steht in deinen Vertragsbedingungen dass die Kosten eines von dir beauftragten Sachverständigen
nicht ersattungsfähig sind wenn die VS dies nicht genehmigt hat.

Hier haben wir aber einen Haftpflichtfall und da ist der Geschädigte Herr des Restitutionsverfahrens.
Notwendige Kosten sind daher ersattungsfähig.

Wenn ich dein Auto beschädige, lässt du dann meine Versicherung, die für den Schaden aufkommen
muß, die Höhe deines Anspruches bestimmen? Sicher nicht!

Und ein Privathaftpflichtschaden, unterscheidet sich von der gesetzlichen Grundlage nicht
von z.B. einem Kfz Haftpflichtschaden.


Zitat (von hh):
Zitat (von charlyt4):
Warum sollte er auf das Geld verzichten?

Wenn er das Geld haben will, dann muss er das Handy an die Versicherung schicken. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass zuvor ein eigener Sachverständiger eingeschaltet wurde.



Sorry hh, aber deine Aussage / Einschätzung ist hier leider nicht zutreffend.


gruß charly


Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Lazyboy,

ob Cindy eine Sie ist, weiss ich nicht. In der Sachaussage stimme ich Dir allerdings zu.

Auch die Begründung ist schlüssig; es geht nicht um die Schadenhöhe sondern um die Schadenursache.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Lazyboy,

ob Cindy eine Sie ist, weiss ich nicht. In der Sachaussage stimme ich Dir allerdings zu.

Auch die Begründung ist schlüssig; es geht nicht um die Schadenhöhe sondern um die Schadenursache.

Berry



Das ändert nur nichts an der gesetzlichen Grundlage die es nun mal nicht gibt.

Wenn die VS eine Begutachtung durch einen Sachverständigen wünscht, ist das
vollkommen ok. Sie hat nur keinen Anspruch darauf den Sachverständigen
auszuwählen oder vorzuschreiben.

Jeder weiss wie private Haftpflichtversicherungen missbraucht werden. Versicherungen sind ja auch
nicht dumm.
Wenn die VS Zweifel hat, zahlt sie so oder so nicht und lässt es auch auf eine Klage ankommen.


gruß charly


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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