Guten Tag zusammen,
ein Freund hat mein Handy fallen lassen und dieses ist nun defekt.
Er hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet, die mich eben auch anrief.
Da das Gerät kaputt ist, will die Versicherung, das ich das Gerät zu einem Sachverständigen einsende.
Dazu werde ich noch ein Schreiben bekommen.
Ehrlich gesagt möchte ich das Gerät nicht aus der Hand geben, da ich das aus Datenschutzgründen nicht kann.
Es geht mir jetzt nicht um das Geld sondern um die Daten.
Was kann ich hier am besten tun ?
VG
Cindy
Haftpflichtschaden - Defekte Handy - Sachverständiger
3. Juli 2018
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Frage vom 3. Juli 2018 | 11:22
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 7x hilfreich)
Haftpflichtschaden - Defekte Handy - Sachverständiger
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#1
Antwort vom 3. Juli 2018 | 11:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120055 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatWas kann ich hier am besten tun ? :
A) Auf das Geld verzichten.
B) Ein Backup aller Daten erstellen und dann alles auf dem Handy datenschutzkonform löschen
#2
Antwort vom 4. Juli 2018 | 07:46
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Harry kann ich soweit zustimmen.
Ein Hinweis: Die meisten Versicherungen haben schon weit vor DSGVO untereinander sehr strenge Datenschutzrichtlinien vereinbart.
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#3
Antwort vom 4. Juli 2018 | 08:47
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatDa das Gerät kaputt ist, will die Versicherung, das ich das Gerät zu einem Sachverständigen einsende. :
Dazu werde ich noch ein Schreiben bekommen.
Das lässt du dir schriftlich geben und suchst dir dann einen Gutachter deines Vertrauens.
Die Kosten muß die Versicherung tragen.
Einen Sachverständigen der VS mußt du nicht akzeptieren.
ZitatA) Auf das Geld verzichten. :
B) Ein Backup aller Daten erstellen und dann alles auf dem Handy datenschutzkonform löschen
Warum sollte er auf das Geld verzichten?
gruß charly
#4
Antwort vom 4. Juli 2018 | 10:24
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
"Er" ist eine "Sie"
und mangels Mitwirkung gibt es dann kein Geld.
Wenn die Versicherung das Handy sehen will, ist das so - da ändert auch der eigene Gutachter nichts daran. Zumal es selten um die Kostenschätzung geht, sondern eher um Plausibilität.
#5
Antwort vom 4. Juli 2018 | 11:31
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
ZitatDas lässt du dir schriftlich geben und suchst dir dann einen Gutachter deines Vertrauens. :
Die Kosten muß die Versicherung tragen.
Wie kommst Du jetzt zu so einer mutigen Aussage? Ich würde im Gegenteil erwarten, dass die eigenen Gutachterkosten nicht erstattungsfähig sind.
ZitatWarum sollte er auf das Geld verzichten? :
Wenn er das Geld haben will, dann muss er das Handy an die Versicherung schicken. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass zuvor ein eigener Sachverständiger eingeschaltet wurde.
#6
Antwort vom 4. Juli 2018 | 18:58
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
.
Zitat"Er" ist eine "Sie" :
Und das schließt du aus einem Pseudonym oder aus der Glaskugel?
Zitatund mangels Mitwirkung gibt es dann kein Geld. :
Das mag es im Vertragsrecht geben. Hier geht es um eine Schadensersatzforderung und da
findet immer noch das BGB und die entsprechende Rechtsprechung Anwendung und
nicht irgendwelche Phantasieforderungen einer Versicherungsgesellschaft.
Mit der Bezifferung des Schadens hat der Geschädigte seine Pflicht erfüllt.
Die Versicherung kann selbstverständlich dagegen vorgehen wenn sie meint.
Und wenn die Versicherung auf ein Gutachten besteht, kann sie dies gerne haben. Einen Anspruch,
dass sie dieses selbst erstellen, selbst in Auftrag geben oder den Sachverständigen bestimmen gibt
es nicht. Nach der Aussage der VS verstößt der TS dann nicht mal gegen die Schadensminderungspflicht.
ZitatWenn die Versicherung das Handy sehen will, ist das so :
Blöd nur, dass es darauf weder einen Anspruch noch eine gesetzliche Grundlage dafür gibt.
Im Schadensersatzrecht ist immer noch der Geschädigte Herr des Restitutionsverfahrens,
und nicht eine vielleicht eintrittspflichtige Versicherung.
ZitatZumal es selten um die Kostenschätzung geht, sondern eher um Plausibilität. :
Weisst du was zu den Grundlagen eines Gutachtens gehört?
In den sogenannten Vor- und Nachtexten findest du in einem Gutachten unter anderem
die Stellungnahme des Sachverständigen zur Kausalität und Plausibilität.
ZitatWie kommst Du jetzt zu so einer mutigen Aussage? Ich würde im Gegenteil erwarten, dass die eigenen Gutachterkosten nicht erstattungsfähig sind. :
Nochmal, es geht hier nicht um Vertragsrecht. Wenn du z.B. einen Kaskoschaden an deinem KFZ hast,
steht in deinen Vertragsbedingungen dass die Kosten eines von dir beauftragten Sachverständigen
nicht ersattungsfähig sind wenn die VS dies nicht genehmigt hat.
Hier haben wir aber einen Haftpflichtfall und da ist der Geschädigte Herr des Restitutionsverfahrens.
Notwendige Kosten sind daher ersattungsfähig.
Wenn ich dein Auto beschädige, lässt du dann meine Versicherung, die für den Schaden aufkommen
muß, die Höhe deines Anspruches bestimmen? Sicher nicht!
Und ein Privathaftpflichtschaden, unterscheidet sich von der gesetzlichen Grundlage nicht
von z.B. einem Kfz Haftpflichtschaden.
ZitatZitat (von charlyt4): :
Warum sollte er auf das Geld verzichten?
Wenn er das Geld haben will, dann muss er das Handy an die Versicherung schicken. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass zuvor ein eigener Sachverständiger eingeschaltet wurde.
Sorry hh, aber deine Aussage / Einschätzung ist hier leider nicht zutreffend.
gruß charly
#7
Antwort vom 4. Juli 2018 | 23:35
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Lazyboy,
ob Cindy eine Sie ist, weiss ich nicht. In der Sachaussage stimme ich Dir allerdings zu.
Auch die Begründung ist schlüssig; es geht nicht um die Schadenhöhe sondern um die Schadenursache.
Berry
#8
Antwort vom 5. Juli 2018 | 06:56
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatLazyboy, :
ob Cindy eine Sie ist, weiss ich nicht. In der Sachaussage stimme ich Dir allerdings zu.
Auch die Begründung ist schlüssig; es geht nicht um die Schadenhöhe sondern um die Schadenursache.
Berry
Das ändert nur nichts an der gesetzlichen Grundlage die es nun mal nicht gibt.
Wenn die VS eine Begutachtung durch einen Sachverständigen wünscht, ist das
vollkommen ok. Sie hat nur keinen Anspruch darauf den Sachverständigen
auszuwählen oder vorzuschreiben.
Jeder weiss wie private Haftpflichtversicherungen missbraucht werden. Versicherungen sind ja auch
nicht dumm.
Wenn die VS Zweifel hat, zahlt sie so oder so nicht und lässt es auch auf eine Klage ankommen.
gruß charly
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