Haftpflichtschaden - Glasschaden

5. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Pingu
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)
Haftpflichtschaden - Glasschaden

Guten Tag,
ich diskutiere gerade einen Glasschaden:
Wenn der Mieter ausschließlich eine Haftpflichtversicherung besitzt und einen Glasschaden (z.B. Gewächshaus) an dem gemieteten Objekt verursacht hat, trägt es die Haftpflichtversicherung, wenn er keine extra Glasversicherung hat. Oder ist die Glasversicherung ausgeschlossen und muss immer separat abgeschlossen werden. Könnt ihr mir dazu Rat geben? Vielen Dank




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
roman579
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn er in seiner HAftpflicht Mietsachschäden mit versichert hat - ja. Sonst siehts übel aus...

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#2
 Von 
Pingu
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke, jedoch steht im Bedingungswerk unter VII. das Glasschäden soweit sie extra versichert werden können nicht versichert sind. Was heißt das? Ich störe mich etwas an dem Wort kann. Vielen Dank

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

hi,

warum?

dort steht kann. gegen glasschäden kann man sich versichern, auch gewächshäuser, also kein versicherungsschutz dafür. ist doch eindeutig.

@roman579

mietsachschäden sind in der phv so gut wie immer versichert ;)

viele grüße


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#4
 Von 
Pingu
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja danke,
sorry, hab ich wahrscheinlich immer noch nicht verstanden. Wird ein Glasschaden nun von der Haftpflichtversicherung mit Miethaftpflicht übernommen, oder muss man extra eine Glasversicherung abschließen?
Vielen Dank

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#5
 Von 
Pingu
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag,
vielleicht habt ihr mich vergessen, oder weiß das keiner. Wenn ich eine Sache mit Glas gemietet habe muss ich dann damit ein Schaden von mir durch die Vers. bezahlt wird immer eine Glasvers. abschließen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

hi,

im regefall - ja.

wenn man sich gegen disen konkreten glasschaden versichern kann muss man dies auch tun, ansonsten leistet die PHV nicht.

oder anders herum, kommt es zu einem schaden, der über eine normale glasbruchversicherung abgedeckt ist oder wär, dann brauch die PHV nicht leisten.

ok?

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