Haftpflichtschaden Laptop

15. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
immerpech
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtschaden Laptop

Hallo also hier mal folgender Fall ,
die Kinder meiner Nachbarin haben meinen Laptop beim toben heruntergerissen . Durch den Sturz wurde die Fstplatte beschädigt.Habe mir dann ein Angebot´vom Computerspezialisten machen lassen .Angebot war 389,74 € incl. neuer Festplatte und Datenwiederherstellung . Wurde von Versicherung genehmigt .Jetzt erhalte ich einen Scheck über 250 € nach dem Zeitwert der beschädigten Sache .
Ist das korrekt so ?
Differenz von 140 € muß ich dann ja wohl selber zahlen .

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ja, das werden Sie müssen.

Gegenstände, die beschädigt wurden, können vom Schädiger bzw. von dessen Haftpflicht-versicherung verlangt werden.

Ersetzt wird dabei immer nur der Zeitwert der beschädigten Gegenstände zum Zeitpunkt des Schadens. Um den Wert des Gegenstandes zu ermitteln bezieht man sich auf den Kaufpreis (belegbar durch Kassenzettel, Rechnung etc.) abzüglich des Alters des Gegenstandes bzw. seines Gebrauchs.

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#2
 Von 
immerpech
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort , aber es wurde ja nur die Festplatte erneuert , Ich habe mal gelesen BGB § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
müßten die dann nicht auch die Arbeitsleistung bezahlen zum wiederherstellen der Daten ?

Kann ich dann wenigstensd meine defekte Festplatte wieder zurückfordern ? Wer weiß denn was die mit meinen Daten und Bildern machen .

-- Editiert von immerpech am 15.03.2006 15:19:12

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Wenn ich mich nich irre, unterliegt auch die Festplatte dem Zeitwert

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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Wenn ich mich nich irre, unterliegt auch die Festplatte dem Zeitwert

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