Haftpflichtschaden - Darf die Versicherung Receiver einbehalten obwohl Fall abgeschlossen ist?

4. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Thats_Mike
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtschaden - Darf die Versicherung Receiver einbehalten obwohl Fall abgeschlossen ist?

Ich habe mal folgende Fragen.Ich hatte einen Haftpflichtschaden bei dem ein Receiver kaputt ging.Dieser wurde von der Versicherung eingezogen zur Überprüfung.Meiner erste Frage wäre ob es einen zeitlichen Ansatz gibt zur Bearbeitung dieses Falls da ich Premiere habe und seit fast 2 Monaten nichts von der Versicherung gehört habe?
2.Frage wäre: Darf die Versicherung den Receiver einbehalten obwohl der Fall abgeschlossen ist?Weil normalerweise hab ich das Produkt ja bezahlt und das einzige was die Versicherung machen muss, sollte es rechtens sein, ist den Betrag zu zahlen, oder?
Und meine letze Frage wäre, was wird von meinem Reciever noch gezahlt?Gibt es da irgendwelche Richtlinien?Ich möchte nämlich nicht nur noch 50% vom EK bekommen da er erst 6 Monate jung ist(naja mittlerweile 8 dank der versicherung).Wie wird das ganze gerechnet?Ich habe keine Lust drauzuzahlen, denn sonst brauch ich keine HP Versicherung in die ich teuer einbezahle.Ich hatte leider keinen Kassenzettel mehr da mir dieser auf meinem kaputten Laptop verschwunden ging.(längere Geschichte)Der Neupreis wurde aber von einer Elektrowerkstatt ermittelt und die Versicherung sagte auch das sie dies so aufnehmen würden.

Nun bräuchte ich dringend Eure Hilfe denn ich fühle mich langsam etwas vera.... von dieser Versicherung und sehe das schon als ein Hinhalten wegen unerklärlichen Gründen hin.
Wär euch wirklich sehr dankbar, weil vielleicht könnte ich mit ein bisschen mehr Hintergrundwissen denen ein bisschen mehr Druck machen, denn mein Premiere Abo ist auch gerade nicht ein Schnäppchen und ohne Receiver....


Auf jeden Fall danke schonmal an alle für die Hilfe

Probleme mit der Versicherung?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

EIGENR Receiver und EIGENE Haftpflichtversicherung???

Da wird wohl überhaupt keine Zahlung durch die Versicherung erfolgen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

sorry, doppelt

-- Editiert von epoeri am 05.10.2008 12:40:18

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#3
 Von 
Thats_Mike
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es ist mein eigener Receiver aber die Haftpflichtversicherung von jemand anderem.
Hab mich etwas falsch ausgedrückt wie ich gerade nochmal nachgelesen habe, sorry :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

versicherer halten nicht hin!

der Schädiger soll sich um die Sache kümmern.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Thats_Mike
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

OMG

Ja, das tut er ja auch...

Es ist doch alles schon am Laufen, nur bitte, ich benötige NUR Antworten auf meine Fragen, mehr nicht ;)

ich zittiere nochmal:

Meiner erste Frage wäre ob es einen zeitlichen Ansatz gibt zur Bearbeitung dieses Falls da ich Premiere habe und seit fast 2 Monaten nichts von der Versicherung gehört habe?
2.Frage wäre: Darf die Versicherung den Receiver einbehalten obwohl der Fall abgeschlossen ist?Weil normalerweise hab ich das Produkt ja bezahlt und das einzige was die Versicherung machen muss, sollte es rechtens sein, ist den Betrag zu zahlen, oder?
Und meine letze Frage wäre, was wird von meinem Reciever noch gezahlt?Gibt es da irgendwelche Richtlinien?Ich möchte nämlich nicht nur noch 50% vom EK bekommen da er erst 6 Monate jung ist(naja mittlerweile 8 dank der versicherung).Wie wird das ganze gerechnet?Ich habe keine Lust drauzuzahlen, denn sonst brauch ich keine HP Versicherung in die ich teuer einbezahle.Ich hatte leider keinen Kassenzettel mehr da mir dieser auf meinem kaputten Laptop verschwunden ging.(längere Geschichte)Der Neupreis wurde aber von einer Elektrowerkstatt ermittelt und die Versicherung sagte auch das sie dies so aufnehmen würden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

die sollst du ja auch bekommen ..

allerdings ist die sache nicht ganz durchsichtig :(

du schreibst, du brauchst keine teure HP (HP? Homepage?) bist aber gar nicht der schädiger??

nebenbei, teuer, die PHV ist die versicherung, die das grösste preis- leistungsverhältnis bietet.

zur sache:

eine versicherung braucht keine zwei monate wenn alles klar ist, also hakt es irgendwo, oftmals ist es nur die kommunikation.

>>>Darf die Versicherung den Receiver einbehalten

wenn sie auf totalschadenbasis ohne restwertabzug auszahlt - ja.

abzüge kann es geben, nach sechs monaten werden die aber nicht sehr hoch sein.

schonmal einfach dort angerufen??

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Thats_Mike
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja hab ich nur die Versicherung ist selber immer so wahnsinnig im "Stress"
Komischer Weise hab ich Mittags, Nachmittag und Abend angerufen und hörte immer das selbe.Der Mitarbeiter ist schon zuhause.
Deswegen wahrscheinlich die lange Bearbeitung

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>Der Mitarbeiter ist schon zuhause.

und guckt Premiere :D

wende dich an die direktion.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

..ich versuche mal ein paar antworten zu geben

also 2 monate bearbeitungszeit ist denke ich noch im rahmen. rufe an und schicke ein fax hinterher. du brauchst die schadensnummer und eine info wann der schaden abgeschlossen sein wird. sollte der mann wieder zuhausde sein bestehe darauf mit der vertretung zu sprechen. normalerweise hat eine versicherung auch einen aussendienstmitarbeiter zugeordnet (bei direktversicherern nicht)schalte auch den ein. du musst aktiv hinterher sein.

ügrigens solte der schädiger, der versicherungnehmer dies tun, weil eigentlich ist die versicherung nicht befugt dir infos zu geben (außer unmittelbar den schaden betreffend)
vielleicht hängt es ja auch an ihm, denn er muss eine ordnungsgemäße und richtige schadensmeldung gemacht haben (prüfen!)


der fall ist ja noch nicht abgeschlossen. dem versicherer steht auf alle fälle die technische prüfung des geschädigten teils zu

zahlen wird die versicherung im haftungsfall (was ja wohl gerade geprüft wird)den schaden. dieser ist gerade bei technischen geräten selten der neuwert. die haftung des schädigers begrenzt sich in der regel auf den zeitwert. da kannst du im streitfall nach der berechnungsgrundlage/liste fragen

anhand der technischen nummer ist der gutachter)prüfer der versicherung in der lage das alter des gerätes zu bestimmen. in der regel wird der listenpreis des neugerätes als grundlage genommen. im rahmen von schadensminderung ist aber sogar die herbeiziehung von sonderangeboten (oft bei computern) zulässig.

also stell dich darauf ein ggf. über die entschädigunsleistung diskutieren zu müssen

gruß uwe

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Thats_Mike
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, endlich konnt mir einer eine korrekte, sachliche und fachliche Antwort geben :)

Ich werde einfach mal abwarten bis Freitag da ich ja noch einen Anruf von der Vers. nun zurückbekomme.

0x Hilfreiche Antwort

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