Haftpflichtschaden

10. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Dennis26
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Haftpflichtschaden

Hallo,
meine Freundin hat mir beim einladen Eines Kinderbettes das Armaturenbrett zerkratzt.
Haftpflichtversicherung verlangte einen Kostenvoranschlag, den Sie auch bekam. Der Schaden ist ein 20cm langer Kratzer + mehrere kleine Kratzer, die mich erheblich stören bei meinem 2 Jahre alten Auto.
Da das Armaturenbrett komplett ausgetauscht werden muss, beläuft sich der Schaden auf 1170Euro.
Heute kam das Schreiben der Versicherung, sie bezahlen 200Euro weil es ein optischer Schaden ist.
Den Kostenvoranschlag hab ich schon mit 117 euro bestritten, ich kann mir kaum vorstellen das ich mich mit 83Euro zufrieden geben muss?

Vielen Dank für eure Antwort

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)


Hallo!

Vorab: 117 EUR für einen Kostenvoranschlag? Das halte ich für ungewöhnlich hoch.

Die Grundlage für die Schadenhöhe findet sich in § 249 BGB .

Demnach haben Sie zwar einen Anspruch auf die Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadenereignis, allerdings auch nicht auf mehr als das.
Vorschäden und Alter spielen bei der Ermittlung der Schadensumme ebenfalls eine Rolle. Die meisten Sachen verlieren an Wert, manche auch schneller, und so wird es i.d.R. einen entsprechenden Abschlag geben, um den Wertzuwachs der Sache (z.B. durch "neu für alt") auszugleichen.

Wenn Sie dem Versicherer bzw. dem Schädiger einen anderen Betrag "nachweisen" können, der notwendig ist, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, dann wäre das IMHO die nächste Aufgabe für Sie.

Übrigens:
Die Kosten zur Schadenfeststellung, sofern diese in einem wirtschaftlich "vernünftigen" Rahmen bleiben, müssen vom Schädiger zusätzlich erstattet werden.

Alles Gute!

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"Reaktion auf Rachebewertungen:
Ich bitte um eine -faire- Bewertung!"

-- Editiert in.sure.ace am 10.11.2012 19:03

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dennis26
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

der Kostenvoranschlag wurde bei Opel gemacht. 10% des Gesamtschadens. So wird es dort berechnet.
Leider können die den Schaden nicht anders beheben, als das Cockpit komplett auszutauschen.

Das Auto ist 2 Jahre alt und in einem Top Zustand.
Ist es jetzt nicht Aufgabe der Versicherung, mir nachzuweisen das es günstiger geht? Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte einfach nur, dass mein erster Neuwagen wieder so aussieht wie vorher.

Danke für Ihre Antwort.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)



Also, dann etwas deutlicher ;-)

Sie haben m.E. bisher nur ein Angebot für eine "Abfindung" erhalten.
Das müssen Sie jedoch nicht akzeptieren, siehe § 249 BGB .

Und ja, auch der Versicherer wird Ihnen nachweisen müssen, wie er seine Schadenhöhe ermittelt. Wenn es sich um eine gesetzeskonforme Berechnung handelt, müsste er dies nachweisen können.

Aber:
Als Geschädigter ist man m.E. besser beraten, wenn man die Initiative ergreift, sobald die Angelegenheit ins Stocken kommt.

Vorausgesetzt, dass der Schaden tatsächlich optisch sehr stört, würde ich an Ihrer Stelle wie folgt vorgehen:

1. Einholung eines freien Schadengutachtens, zur Ermittlung der Kostern für eine "ausgleichende" Reparatur (Abzug "Neu für alt" berücksichtigt)
Wie bereits geschrieben, werden die Kosten für eigene Gutachten erstattet, sofern diese in einem wirtschaftlich "vernünftigen" Rahmen bleiben"; IMHO sind 150 bis 200 EUR ok. Es handelt sich nur um einen kleinen Teil des Fahrzeugs, dahei sollten die Kosten auch relativ klein sein.

-ALTERNATIV oder zusätzlich:-

2. Einholung von Preisen für die Beschaffung eines gebrauchten Ersatzteils, das dem eigenen Teil vor Schaden gleichkommt.

3. Einholung der "mittleren ortsüblichen Stundenverrechnungssätze" für KFZ-Reparaturen (Rechner gibt es z.B. auf der Seite von der Dekra)

4. Stundenaufwand für die Reparatur lt. Kostenvoranschlag.

Der so ermittelte Betrag wäre die Schadensumme, die ich fordern und ggf. erstreiten würde.

Viel Erfolg!

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Ich bitte um eine -faire- Bewertung!"

-- Editiert in.sure.ace am 12.11.2012 08:35

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dennis26
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort :)



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
eine Freundin hat mir beim einladen Eines Kinderbettes das Armaturenbrett zerkratzt.
Warum glaubt die Versicherung das eingentlich?
Deutlich naheliegender ist nämlich ein Schaden während der Fahrt.
Außerdem, was hat ein Kinderbett da vorne zu suchen, hat das Auto keinen Kofferraum?

quote:
Übrigens:
Die Kosten zur Schadenfeststellung, sofern diese in einem wirtschaftlich "vernünftigen" Rahmen bleiben, müssen vom Schädiger zusätzlich erstattet werden.
Das ist ja hier schon fast eindeutig nicht der Fall, pauschal 10% stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand (einmal den Schaden anschauen, Ersatzteil und Einbau aus dem Rechner holen, fertig); das sind Gutachterpreise.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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