Haftpflichtschaden bei einer Mietsache

28. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
schutzmann2
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)
Haftpflichtschaden bei einer Mietsache

Hallo,
ich bin im Urlaub (Frankreich) mit einem kleinen gemieteten Motorboot versehentlich über Steine gerumpelt und habe an der Schlauchboot - Unterseite einen Ratscher verursacht und die Motorschraube hat Lackschäden davon getragen. Kann man einen solchen Fall seiner Haftpflichtversicherung melden?

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von schutzmann2):
Kann man einen solchen Fall seiner Haftpflichtversicherung melden?

Klar kann man das. Warum denn auch nicht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
schutzmann2
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke! Hatte nur gemeint, da es bei Mietsachen eventuell Ausschlüsse geben könnte.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Klar kann es die geben.
Insbesondere bei Fahrzeugen

Wenn es diese gibt, dann stehen die in den vertraglichen Vereinbarungen die Du mit Deiner Versicherung geschlossen hast.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

@ Harry

Kennst du dich im Versicherungsrecht aus?

Ich finde es ziemlich Schade, dass deine Antworten in letzter Zeit nicht wirklich hilfreich sind. Man kann natürlich alles melden. Bringt das was? Nein.

Nach den AHB sind Schäden an gemieteten Sachen grundsätzlich ausgeschlossen. Manche Anbieter bieten den Schutz für Schäden gegen Dritten an (also Mini-Bootshaftpflicht). Aber keine "Kasko"-Absicherung.

Insofern sieht es da Mau aus.

Deswegen gibt es ja Skipperversicherungen. In der Regel wird hierbei die Kaution einbehalten. Man sollte aber das vorab im Mietvertrag nachlesen, was genau vereinbart wurde.

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#5
 Von 
schutzmann2
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)

Genau so ist es leider auch bei mir. Natürlich zahlt meine Versicherung nichts, da an gemieteten Objekten kein Schutz gewährt wird.

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