Hallo,
ich bin im Urlaub (Frankreich) mit einem kleinen gemieteten Motorboot versehentlich über Steine gerumpelt und habe an der Schlauchboot - Unterseite einen Ratscher verursacht und die Motorschraube hat Lackschäden davon getragen. Kann man einen solchen Fall seiner Haftpflichtversicherung melden?
Haftpflichtschaden bei einer Mietsache
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
ZitatKann man einen solchen Fall seiner Haftpflichtversicherung melden? :
Klar kann man das. Warum denn auch nicht?
Danke! Hatte nur gemeint, da es bei Mietsachen eventuell Ausschlüsse geben könnte.
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Klar kann es die geben.
Insbesondere bei Fahrzeugen
Wenn es diese gibt, dann stehen die in den vertraglichen Vereinbarungen die Du mit Deiner Versicherung geschlossen hast.
@ Harry
Kennst du dich im Versicherungsrecht aus?
Ich finde es ziemlich Schade, dass deine Antworten in letzter Zeit nicht wirklich hilfreich sind. Man kann natürlich alles melden. Bringt das was? Nein.
Nach den AHB sind Schäden an gemieteten Sachen grundsätzlich ausgeschlossen. Manche Anbieter bieten den Schutz für Schäden gegen Dritten an (also Mini-Bootshaftpflicht). Aber keine "Kasko"-Absicherung.
Insofern sieht es da Mau aus.
Deswegen gibt es ja Skipperversicherungen. In der Regel wird hierbei die Kaution einbehalten. Man sollte aber das vorab im Mietvertrag nachlesen, was genau vereinbart wurde.
Genau so ist es leider auch bei mir. Natürlich zahlt meine Versicherung nichts, da an gemieteten Objekten kein Schutz gewährt wird.
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