Haftpflichtschaden eines verkauften Laptops

1. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
crypty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtschaden eines verkauften Laptops

Ich habe vor 4 Jahren ein Mac Laptop auf meinen Namen gekauft. Dann habe ich diesen nach 2 Jahren an meinen Eltern verkauft, natürlich ohne Kaufvertrag.

Jetzt habe ich aus versehen diesen kaputt gemacht. Bei meinen Eltern auf den Fliesenfussboden fallen gelassen. Eigentlich sollte die Versicherung das ja zahlen, aber die Originale Rechnung ist auf meinen Namen.

Wird mir die Versicherung das glauben? Wenn ich einen Kaufvertrag erstelle mit meinen Eltern, gibt es dann Probleme da ich der Verkäufer war?


Danke und Gruß

Tommy Ziegler

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:34:30
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 82x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Wenn ich einen Kaufvertrag erstelle mit meinen Eltern,

Eventuell auch noch mit einem Datum von vor 2 Jahren???

Aber die Eltern können das ja beweisen: einfach den Kontoauszug mit der Überweisung an dich für den Laptop vorlegen ...

Ach neee, in meiner Glaskugel sehe ich gerade das es wohl eine Barzahlung war ...


Stell dich auf reichlich Gegenwind von der Versicherung ein ...

ICH würde die Finger davon lassen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Hallo Tommy,

Ich zweifele deine Geschichte auch an.

Allerdings, wenn die Geschichte stimmt, sehe ich kein Problem das bei der Versicherung einzureichen. Wenn die Versicherung Zweifel anmeldet, könnt ihr ja anbieten, dass sie die Festplatte untersuchen kann. Auf dieser müssen sich ja Dateien deiner Eltern befinden, da diese den Laptop die letzten zwei Jahre benutzt haben.

Keinesfalls würde ich nachträglich einen Kaufvertrag aufsetzen, da unglaubwürdig. Unter Familienmitglieder läuft so was meist ohne Vertrag ab.

Wenn die Geschichte allerdings nicht stimmt und es eigentlich dein Laptop ist, wäre das Versicherungsbetrug, der dir unter Umständen auch nachgewiesen werden kann. Ein Beispiel, wie das geht, ist die oben erwähnte Untersuchung der Festplatte. Diese Möglichkeit ist mir auf die Schnelle eingefallen. Die Versicherung ist da sicherlich viel kreativer und erfahrener, so dass sie an Möglichkeiten kennt, dir den Betrug nachzuweisen, auf die du gar nicht kommst.


Gruß

Uwe


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#5
 Von 
guest-12307.12.2010 09:34:30
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 82x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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