Haftpflichtschaden vorab bezahlt

12. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
FrankyB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtschaden vorab bezahlt

Hallo,
eine Person beschädigt eine Glasscheibe an einem Gebäude. Der Schaden wird der Privathaftpflicht gemeldet, die eine Rechnung für die Instandsetzung verlangt, die auf den Gebäudebesitzer ausgestellt ist.

Die Rechnung wird auch auf den Gebäudebesitzer ausgestellt, die Glaserei verlangt aber Bezahlung der Rechnung innerhalb von 7 Tagen. Gebäudebesitzer hat die Rechnung an die Versicherung mit bitte um Regulierung weitergeleitet, weigert sich aber die Glaserei vorab zu bezahlen, bevor die Versicherung nicht gezahlt hat.

Verursacher des Schadens bezahlt leichtsinnigerweise die Rechnung. 2 Wochen später reguliert die Haftpflichtversicherung den Schaden und schickt dem Gebäudebesitzer einen Scheck, den dieser einlöst, leitet das Geld aber nicht an den Versicherungsnehmer weiter. Wie bekommt der Versicherungsnehmer jetzt sein Geld ?

Es gibt eine Meinung dazu, die Versicherung müßte das Geld zurückfordern, da dem Hauseigentümer gar kein Schaden entstanden ist, da der Schaden zum Zeitpunkt der Regulierung durch die Versicherung nicht mehr gegeben war. Der Versicherungsnehmer könne das Geld gar nicht einklagen, da er gegen die Versicherung einen Rechtsanspruch habe, nicht gegen den Gebäudebesitzer. Könnte das richtig sein?


-- Editiert von FrankyB am 12.02.2007 18:06:46

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

der vr wird nix machen, er hat nach sach und rechtslage reguliert.

der verursacher wird zusehen müssen, dass er die kohle wiederbekommt. wenn er eine selbst- oder vorabregulierung vornimmt, ohne dies dem VR mitzuteilen, dann ist er selbst schuld. selbstregulierung ist immer absprachepflichtig, schlimmstenfalls kann sogar der versicherungsschutz verloren gehen.

die rechnung der glaserei und die mögliche kostenübernahme durch einen VR sind auch zwei verschiedene dinge, obwohl eine ursache.

der verursacher hat natürlich anspruch auf herausgabe.

dumm gelaufen

gruß

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