Haftpflichtversicherer lehnt Schaden ab.

6. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)
Haftpflichtversicherer lehnt Schaden ab.

Moin moin zusammen,

jetzt hat es mich auch getroffen, dass eine gegnerische Versicherung die Regulierung eines mir zugefügten Schadens ablehnt.

Wir sind bei einem Bekannten im Garten / Garagenhof mit unseren Drohen geflogen, nach dem Flug stellte ich meine auf einem Gartentisch ab und bin Richtung Toilette.
Als ich wiederkam, kam ein Bekannter auf mich zu und sagte mir, dass er mit seiner Bauch-/Umhängetasche an meiner Drohne hängengeblieben und diese zu Boden gerissen hat.

Ergebnis, Kamera vom Gimbal getrennt und Flachbandkabel abgerissen.

Schaden wurde der Versicherung gemeldet, ich sollte die Drohne einschicken zur Begutachtung und / oder möglichen Reparatur.
Hatte nichts dagegen und die Drohne eingesendet.

4 Tage später kam die Drohne dann wieder unrepariert bei mir an, mit eine Zettel, dass die Versicherung sich bei mir melden wird.

Heute dann die "Absage" der Versicherung, dass der Schaden nicht reguliert wird, da "Der von uns beauftragte Sachverständige kann das Schadenbild dem geschilderten Sachverhalt nicht zuordnen. Es muss hier eine andere Ursache vorgelegen haben."




Wie der Sachverständige zu diesem Ergebnis kommt....??

Der Gutachter scheint wohl nicht bedacht zu haben, bzw. es schlicht nicht zu wissen, dass die Kamera magnetisch in der Halterung am Gimbal sitzt und bei "Gewalteinwirkung" nur an einem 0,25 mm "dickem" Flachbandkabel hängt.



Wie auch immer, ich frage mich jetzt, ob es Sinn macht die Sache weiter zu verfolgen, auch vor dem Hintergrund, dass die Versicherung mir schreibt, dass der Vorgang an die HIS gemeldet wird.

Auch frage ich mich, um welchen Betrag ich mich hier überhaupt Streiten würde, da der Zeitwert eigentlich 0€ ist und hier ein "Rumpfwert" angegeben wird.




Habt ihr irgendwelche Ratschläge für mich?

-- Editiert von spatenklopper am 06.05.2022 11:55

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Rein formell wirst Du jetzt Deinen Kumpel auf Schadenersatz verklagen müssen.
Wenn Du gewinnst, muss seine Versicherung leisten.
Wenn Du verlierst, bleibst du auf den Kosten sitzen.

Was ich im Gutachten (neben dem Schadenshergang...der ist ja ohnehin strittig) noch anzweifeln würde ist die "wirtschaftliche Nutzungsdauer" von vier Jahren. Falls das korrekt ist, wäre tatsächlich kein Schaden entstanden. Wie kommt der Gutachter auf diesen Wert?

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Rein formell wirst Du jetzt Deinen Kumpel auf Schadenersatz verklagen müssen.


Im wäre es egal, nichts was wir nicht bei einem Bierchen klären könnten. :cheers:
Zitat (von Kalanndok):
Wenn Du verlierst, bleibst du auf den Kosten sitzen.

Rechtsschutz wäre vorhanden, ist eben nur die Frage was würde ich überhaupt bekommen, falls ich gewinne?

Ich hab das Gutachten mal hochgeladen:
Vers. Gutachten

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Der Gutachter scheint wohl nicht bedacht zu haben, bzw. es schlicht nicht zu wissen, dass die Kamera magnetisch in der Halterung am Gimbal sitzt und bei "Gewalteinwirkung" nur an einem 0,25 mm "dickem" Flachbandkabel hängt.

Das lese ich auch so.



Zitat (von Kalanndok):
Rein formell wirst Du jetzt Deinen Kumpel auf Schadenersatz verklagen müssen.

Ich würde erst mal das offensichtlich fehlerhafte Gutachten gegenüber der Versicherung rügen.



Zitat (von spatenklopper):
ist eben nur die Frage was würde ich überhaupt bekommen, falls ich gewinne?

Erst mal Recht.
Dann würde ich darauf tippen, das man den Rumpfbetrag bekommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Wie erklärst Du es Dir denn, dass der Gimbel trotz Sturz auf einen Steinboden keinerlei Stoßstellen oder Macken hat?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wie erklärst Du es Dir denn, dass der Gimbel trotz Sturz auf einen Steinboden keinerlei Stoßstellen oder Macken hat?


Weil der Gimbal nie den Boden berührt hat.
Die Kamera wird magnetisch im Gimbal gehalten und ist bei dem Sturz auf den Boden aus der Halterung gerutscht/gefallen und das Flachbandkabel konnte diese Kräfte nicht kompensieren und ist abgerissen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Um das hier "aufzulösen".

Ich hatte der Versicherung nochmals geschrieben und auf die "Unkenntnis" des Gutachters hingewiesen, die technische Details nochmals erklärt und darum "gebeten", dass sie mit dem Gutachter nochmal Rücksprache halten mögen und sie sich die Drohne im Bedarfsfall gerne nochmal bei mir vor Ort ansehen können.
Mit dem wirklich netten Hinweis, dass ich damit hoffe das ganze unbürokratisch lösen zu können, ohne den Rechtsweg beschreiten zu müssen.

Neues Ergebnis des Gutachters:




Es wird nun also der Rumpfwert ausbezahlt.

-- Editiert von spatenklopper am 20.05.2022 12:35

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