Haftpflichtversicherung- Geschädigter bekommt...

26. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Haftpflichtversicherung- Geschädigter bekommt...

... keine Daten.
Hallo,
Wenn man die zuständige stelle, in dem Fall das Ministerium eines Bundeslandes auffordert, die Daten der Haftpflichtversicherung Ihrer Angestellten, bzw. Beamten bekannt zu geben, damit ein entstandener Schaden gemeltet und reguliert werden kann, von dem Ministerium jedoch nichts zu Hören ist, was kann man noch tun, außer eventuell der Angelegenheit mir einen Anwalt nachzuhelfen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

Wie ist denn die Grundsituation? Wurde jemand durch einen Beamten im Dienst geschädigt? Dann kann er doch - je nach Situation - den Beamten oder den Dienstherrn in Anspruch nehmen. Ob dieser das dann von seiner Haftpflicht regeln läßt, ist doch ihm überlassen.

Wenn ich dir ins Auto fahre, hast du auch keinen Anspruch darauf, daß ich dir meine Versicherung mitteile. Oder umgekehrt.

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#2
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Ja, 2 Personen wurden von einen Angestellten oder Beamten des Landes geschädigt.
Das Auto mit dem der Unfall verursacht worden ist, ist vermutlich ein Dienstlich genutztes Privatfahrzeug und die Kfz- Haftpflicht lehnt eine Regulierung der Schäden ab.

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#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
und die Kfz- Haftpflicht lehnt eine Regulierung der Schäden ab.


Mit welcher Begründung?

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#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Díe Kfz-Versicherung ist Ihr richtiger Ansprechpartner.

Wenn die Ablehnung begründet ist kommen Sie auch nicht über den Beamten etc. weiter.

Wenn sie unbegründet ist muss die Kfz-Haftpflicht zahlen.

Der Staat würde nur haften, wenn der Anspruch gegen den Beamten begründet wäre und sonst niemand zahlen muss. Diese Konstellation kann hier aufgrund der involvierten Kfz-Versicherung aber gar nicht eintreten.

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#5
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Die Ablehnung der Kfz- Haftpflicht ist unbegründet.
Aber bevor ich rechtliche Schritte einleite dachte ich ich versuche es einmal mit dem Arbeitgeber und dessen Versicherung.
Ich habe jetzt ersteinmal über einen Anwalt Akteneinsicht gefordert, denn gegen den Beamten oder Angestellten wurde in 2 Straftaten vermittelt, die aber eingestellt wurden, u.a. wegen Fahrerflucht.
Erst durch die Ermittlung der Olizei war die Identität des Fahrers bekannt.
Ändert das was an der Zuständigkeit der Versicherung?

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#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Sie müssen nachweisen, dass der Fahrer des versicherten Fahrzeugs X Ihnen mit diesem Fahrzeug schuldhaft einen Schaden zugefügt hat. Dann muss die Versicherung auch regulieren.

Solange man den Unfallhergang und die Beweislage bzw. den Grund der Ablehnung nicht kennt, lässt sich über die Ablehnung der Begründung nichts sagen.

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#7
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Das Problem wird die beweisbarkeit sein.
Denn um eine Kollision mit dem Auto z verhindern, hat dich die Person hinfallen lassen.
Somit gibt es keine Unfallspuren am Auto.
Aus Versicherungstechnisch ist ist man also besser gestellt man prallt mit einen Auto zusammen.
Mal sehen was die Akteneinsicht bringt, vielleicht ergibt diese neue Erkenntnisse.
Die Versicherung hat jedenfalls gegenüber der Person keine Begründung angegeben, nur eben geschrieben das der Schaden nicht übernommen werden könnte und auch die Haftung aus Betriebsgefahr nicht greift.


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-- Editiert am 29.08.2010 13:00

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#8
 Von 
guest-12317.09.2010 19:09:52
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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