Haftpflichtversicherung - Notebook

28. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
Achim2003
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtversicherung - Notebook

Hallo, ich habe vor einiger Zeit mein Notebook an einen Kollegen ausgeliehen. Er hat es versehentlich verkantet auf den Tisch fallen lassen. Nun lässt es sich nicht mehr einschalten und der Kostenvoranschlag hat ergeben, dass eine Reparatur ca 900 Euro kosten würde. Ein weiteres Problem ist, dass mir die Originalrechnung nicht mehr vorliegt. (Kaufdatum 1998: Preis damals 1740 Euro). Meine Fragen: - Ist das Notebook ggf. über die Haftfplichtversicherung versichert? - In welcher Höhe würde eine Erstattung erfolgen? - Erfolgt eine Erstattung auch nur mit einer Rechnungskopie? Vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Wayne
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn Sie das Notebook verliehen haben, greift keine Haftpflichtversicherung. Man kann auch nicht gegen den Verursacher Schadensersatzansprüche stellen, bzw. er brauch keine zu leisten, da es das eigene Risiko ist, wenn man etwas verleiht. (Außer bei Vorsatz) Eine Haftpflichtversicherung greift z.B. wenn das Notebook auf dem Tisch gelegen hat und Ihr Freund es beim vorbeigehen heruntergerissen hat. Mitverschulden kann die Versicherung dem Geschädigten vorwerfen, wenn der Freund das Notebook aufgrund der angeschlossenen Kabeln heruntergerissen hat. Sprich man bekommt "nur" 50%.
Wenn kein Kaufbelegt vorhanden ist, wird das Notebook auf Zeitwert geschätzt. Das es zu häufigen Unfällen mit Notebooks, Handys usw. gekommen ist, werden die Geräte eingezogen und untersucht. (ob eine Beschädigung vorhenden ist, richtige Angabe zu Typ und Mhz ....)
Gruß Wayne

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