Hallo zusammen,
ich hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann. Und zwar ist mir bei einem Freund ein Glas Wasser umgekippt und genau über sein Sony Vaio Notebook gelaufen, funktioniert nicht mehr! Meine Frage die ich jetzt habe, zahlt meine Private Haftplichtversicherung den entstandenen Schaden? Und wenn ja, erstattet die Vers. den NP des Notebooks?
MfG
Jayknicks
-- Editiert von Jayknicks am 21.03.2007 11:48:07
Haftpflichtversicherung???
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Die Haftpflicht ist dafür zuständig und würde den Zeitwert erstatten
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Allerdings stellt sich mir jetzt eine neue Frage und zwar:
Wie errechnet sich der aktuelle Zeitwert?
Das NB hat vor knapp dreieinhalb Jahren 2000,-€ gekostet.
Was würde mein Bekannter den jetzt also nach Zeitwert bekommen? Ist das fair, nicht das er nachher noch Forderrngen an mich stellt?!
MfG
Jayknicks
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Zeitwert richtet sich nach der Abschreibung
abschreibungszeit ist 3 jahre, welche überschritten ist.
Somit dürfte der Rest- bzw. Zeitwert ziemlich gering sein.
Sollte ich mich ganz vertan haben, wird mich jemand korrigieren.
Also heißt das jetzt, das es für das NB nichts mehr gibt!? Ich habe mal im Internet nach geschaut und dort werden diese NB zwischen 400 und 500€ verkauft. Muß die Versicherung nicht wenigstens den Wert für ein vergleichbares Ersatznotebook zahlen?Also stehe ich jetzt ziemlich schlecht dar, ein schöner mißt!
Was wäre das Notbook den nach dem Zeitwert noch Wert? Wie berechnet man den Zeitwert?
Trotzdem danke für die schnellen Antworten.
MfG
Jayknicks
-- Editiert von Jayknicks am 21.03.2007 16:26:22
hallo,
>>>Der Zeitwert richtet sich nach der Abschreibung
im steuerrecht, nicht im schadenersatz
hier ist der zeitwert ist der sogenannte wiederbeschaffungswert und hat mit der abschreibung nix zu tun.
zumal das teil ja auch privat genutzt scheint.
wenn das NB jetzt einen marktwert von etwa 400,- € hat, dann ist dies auch die grenze der erstattung. das gilt auch wenn die reparaturkosten diesen wert übersteigen.
restwerte werden aber in abzug gebracht, das nicht beschädigte zubehör, gehäuse, display, laufwerke etc...
gruß
das notebook ist laut Gesetz was die Zeitwert funktion betrifft nichts mehr wert. Sie können im Prinzip über jeden einzelnen cent froh sein.
schließen Sie nächstes mal einfach bei einem Ihrer Händler einen sogennanten Schutzbrief für monatliche beträge mit ab, der läuft bis zu 5 Jahre und Sie bekommen sehr hohe Summen zurück bei einem Schadensfal.
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"allg. Fragen Endverbraucher speziell Elektro - Gewährleistung, Kaufvertrag,
--> Handelsfachwirt"
Hallo,
das ist die unüberlegte Äußerung eines *Theoretikers* und hat mit einer Schadenregulierung PH im täglichen Leben nix gemeinsam.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"
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