Haftpflichtversicherung bei Kfz-Unfall

7. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ramon_123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtversicherung bei Kfz-Unfall

Hallo Zusammen,

mein Auto wurde an einem Parkplatz von Kind einer Familie beschädigt. Obwohl die Familie ihre Haftpflichtversicherung WGV um die Regulierung des Schadens gebeten hat, ihre Haftpflichtversicherung verweigert sich die Schadenskosten zu übernehmen, stattdessen meine Kfz-Versicherung(Vollkasko) heranzuziehen. Ich bin am Unfall nicht beteiligt und ich war diese Zeit abwesend. Deswegen finde ich das Verfahren von WGV fragwürdig. Unten ist das Schreiben von WGV und ich bitte Euch um Rat, den Fall richtig und gerecht zu lösen. Vielen Dank!

"Kinder unter sieben Jahren sind nach § 828 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht
deliktsfähig, das heißt zivilrechtlich nicht verantwortlich. Das zum Schadenzeitpunkt vierjährige Kind
unseres Versicherungsnehmers ist daher nicht schadenersatzpflichtig.
Die Eltern haben für die von ihren Kindern verursachten Schäden nicht in jedem Fall aufzukommen.
Schadenersatz ist nur dann zu leisten, wenn sie ihre Aufsichtspflicht (§ 832 BGB) schuldhaft verletzt
haben.
Kinder sind nicht in der Weise zu beaufsichtigen, dass ihr Verhalten zeitlich vollkommen lückenlos
zu überwachen ist. Es ist nicht zu gewährleisten, dass in jedem Augenblick und unter allen
Umständen sofort eingegriffen wird. Die Aufsichtspflicht ist erfüllt, wenn ein Kind in angemessenen
zeitlichen Abständen beobachtet wird. Mehr wird von der Rechtsprechung nicht verlangt.
Im konkreten Fall wurde die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Weder das Kind noch die Eltern sind zum
Schadenersatz verpflichtet. "

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39813x hilfreich)

Zitat (von Ramon_123):
Deswegen finde ich das Verfahren von WGV fragwürdig.

Da ist nichts fragwürdiges, das ist einfach die Rechtslage.

Wenn man der Meinung ist, das die Aufsichtspflicht verletzt wurde, würde man das beweisen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ramon_123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da ist nichts fragwürdiges, das ist einfach die Rechtslage.

Danke für die Antwort, d.h. nach der Rechtslage sollte ich/meine Kfz-Versicherung die Schadenkosten übernehmen? Ist das nicht ein bisschen unrecht, weil ich bei der Vollkasko große Selbstbeteiligung zahlen muss und bekomme ich dann auch eine Rückstufung der SF-Klasse, obwohl ich hier nicht schuld bin.


-- Editiert von Ramon_123 am 07.11.2021 12:01

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von Ramon_123):
Ist das nicht ein bisschen unrecht,


Gefühlt ist das sicherlich so, rechtlich ist das aber nicht so.

Zitat (von Ramon_123):
obwohl ich hier nicht schuld bin.


Das Kind hat auch keine Schuld, weil 4-jährige Kinder grundsätzlich keine Schuld haben können.

Die Eltern haben ebenfalls keine Schuld, weil sie das Kind angemessen beaufsichtigt haben.

Im Ergebnis hat also niemand Schuld. Warum sollte dann aber ein anderer Unschuldiger für Deinen Schaden aufkommen?

Je nachdem, wie der Schaden genau zustande gekommen ist, kann es natürlich sein, dass die Aussage der Eltern, sie hätten das Kind angemessen beaufsichtigt, gar nicht stimmt. Wenn man das nachweisen könnte, dann wären die Eltern schuld und dann müsste die Haftpflichtversicherung zahlen.

Was ist denn genau passiert?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39813x hilfreich)

Zitat (von Ramon_123):
Ist das nicht ein bisschen unrecht

Naja, da es die derzeit aktuelle Rechtslage ist, ist es auch nicht unrecht - höchstens ungerecht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Ramon_123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Was ist denn genau passiert?


Danke für die Reaktion. Das Kind hat mit Fahrrad gegen die Fahrertüre gefahren und da einen großen Kratzer verursacht. Die Reparaturkostenkalkulation beträgt nach Fachwerkstatt über 1000 Euro.

Ich war leider nicht da, deswegen ist es schwierig nachzuweisen, ob die Aussage von Eltern, sie hätten das Kind angemessen beaufsichtigt, überhaupt stimmt.

Ich frage mich auch, ob 4-järiges Kind mit seinem Fahrrad so einen größeren Kratzer verursachen kann.

-- Editiert von Ramon_123 am 07.11.2021 13:16

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7201 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von Ramon_123):
Ich frage mich auch, ob 4-järiges Kind mit seinem Fahrrad so einen größeren Kratzer verursachen kann.


Wenn das Kind mit dem Rad fährt, zur Seite kippt und ans Auto stösst... sicherlich. Deine Frage bekommt durch diese Vermutung einen gewissen Unterton.... Du bist mit der Entscheidung nicht zufrieden, ok - aber mach jetzt auch keinen Nebenschauplatz auf.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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