Haftpflichtversicherung (führerscheinfreies Motorboot)

14. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Vlad-Tepes
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtversicherung (führerscheinfreies Motorboot)

Hallo liebe Community,

Habe letztens meine private Haftpflichtversicherung angeschrieben und gefragt, ob ob sie auch das eigene motorgetriebene Schlauchboot mit abdeckt. Da es 3 PS hat, beim Wasser-und Schifffahrtsamt angemeldet werden.

Meine Versicherung schrieb zurück, dass eigene und geliehene Boote, welche ohne Führerschein gelenkt werden dürfen, mitversichert sind.

Frage: Würde euch eine solche Antwort genügen bzw. genug Sicherheit geben? Was ist, wenn der/die Antwortgeber/in sich vertan hat und es irgendwelche speziellen Klauseln gibt? Ist es üblich, sich bei solchen Fragestellungen eine Art offizielle Bestätigung ausstellen zu lassen? Im Versicherungsschein habe ich keine konkrete Aussage gefunden. Zumindest ist mir diese Versicherungssprache zu unkonkret und schwer verständlich. Im Schlimmsten Fall können ja erheblich Personen- und Sachschäden anfallen.


Nachtrag:
Es steht folgendes in den Papieren, dass die Versicherung nicht gilt, wenn das Wasserfahrzeug einer Führerscheinpflicht, Versicherungspflicht oder Anmeldepflicht unterliegt.

In diesem Fall besteht nur die Anmeldepflicht aber das würde ja bedeuten, dass die Versicherung NICHT haften würde.

Was denkt Ihr?

Viele Grüße
Vlad-Tepes



-- Editiert von Vlad-Tepes am 14.05.2021 18:43

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Vlad-Tepes):
Was ist, wenn der/die Antwortgeber/in sich vertan hat und es irgendwelche speziellen Klauseln gibt?

Denn hätte man Pech gehabt.



Zitat (von Vlad-Tepes):
Ist es üblich, sich bei solchen Fragestellungen eine Art offizielle Bestätigung ausstellen zu lassen?

Nein - wo sollte die auch herkommen.



Zitat (von Vlad-Tepes):
Im Versicherungsschein habe ich keine konkrete Aussage gefunden.

Dann würde ich mal die restlichen vertraglichen Vereinbarungen durchlesen was sich dort zum Thema Versicherungsumfang und Ausschlüssen findet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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