Haftpflichtversicherung für Drohnen

18. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
wroderich
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtversicherung für Drohnen

Hallo,
ich überlege, mir eine kleine Drohne anzuschaffen. Ich weiß um die Versicherungspflicht und bin darauf hingewiesen worden (u.a. bei Stiftung Warentest), dass manche private Haftpflichtversicherungen auch Drohnenrisiken abdecken, andere nicht. ich habe mich daher an meine Versicherung (HUK Coburg) gewandt und nachgefragt, aber eine wenig hilfreiche Antwort bekommen, nämlich dass ...
- kein Versicherungsschutz bestehe wg. Versicherungspflicht gem. LufgtVG
- Grundsätzlich sei die Haftpflicht bei der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen

Dann aber:
"In III 2 a (1-3) ist geregelt, dass für die dort genannten Flugmodelle bedingungsgemäß trotzdem Versicherungsschutz besteht. Eine weitere besondere Vereinbarung sowie ein Zusatzbeitrag ist nicht erforderlich."

Es kommt also auf die genannte Klausel der Versicherungsbedingungen an (Text siehe unten). Ich hatte dazu eigens gefragt, wie diese zu interpretieren seien, insbesondere danach, ob im jeweiligen Falle ALLE der unter 1-3 genannten Bedingungen erfüllt sein müssen (logischen AND) oder jede für sich für den Versicherungsschutz ausreicht (logisches OR). Darauf wurde nicht geantwortet. Daher nun mein Versuch hier: Müssen alle drei Bedingungen erfüllt sein, oder reicht eine?

"III. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge
1. Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
2. Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
a) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und *****en,
(1) die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden,
(2) deren Fluggewicht 5kg nicht übersteigt,
(3) für die keine Versicherungspflicht besteht."

Anders gefragt: Ist eine Drohne unter 5kg (2), aber mit Motor (Verstoß gegen 1) doch versichert, obwohl ja gesetzlich eine Versicherungspflicht besteht?

-- Editiert von Moderator am 18.11.2018 18:17

-- Thema wurde verschoben am 18.11.2018 18:17

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von wroderich):
2. Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
a) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und *****en,
(1) die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden,
(2) deren Fluggewicht 5kg nicht übersteigt,
(3) für die keine Versicherungspflicht besteht."


Ist das so Wort wörtlich?

Falls ja, sind damit tolle Papierflieger versichert, aber keine Drohnen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Da für die Drohne doch lt. Deiner Aussage Versicherungspflicht besteht, greift Ziffer 3

Zitat (von spatenklopper):
(3) für die keine Versicherungspflicht besteht."


d.h., das Risiko ist in der normalen Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert.

Was ist denn jetzt so schwer daran, dass zu verstehen?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
greift Ziffer 3


Und Ziffer 1

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wroderich
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Da für die Drohne doch lt. Deiner Aussage Versicherungspflicht besteht, greift Ziffer 3
Zitat (von spatenklopper):
(3) für die keine Versicherungspflicht besteht."


d.h., das Risiko ist in der normalen Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert.

Was ist denn jetzt so schwer daran, dass zu verstehen?

Berry


Wenn eine einzelne der Ziffern ausgereicht hätte, wäre mittels (2) auch eine motorisierte Drohne unter 5kg versichert. Das war ja gerade ganz explizit meine Frage, ob jede einzelne der Bestimmungen (1) bis (3) ausreicht, oder ob alle drei gegeben sein müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von wroderich):
Das war ja gerade ganz explizit meine Frage, ob jede einzelne der Bestimmungen (1) bis (3) ausreicht


Jede für sich reicht aus, dass es keinen Versicherungsschutz gibt bzw. es müssten alle 3 erfüllt sein, damit Deckung bestünde.

-- Editiert von spatenklopper am 19.11.2018 14:01

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Das ganze ist nur für Laien etwas missverständlich.
Die Versicherung umfasst das Haftungsrisiko so lange bis gesetzlich eine Pflichtversicherung vorgeschrieben ist.
Wann ist hier also eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben? Dies ist der Fall sobald ich mich im freien Luftraum bewege, also außerhalb von Gebäuden. Innerhalb von Gebäuden greift durchaus der normale Versicherungsschutz, aber nicht mehr ab dem Zeitpunkt indem man die "Drohne" im Gültigkeitsbereich des LuftVG bewegt. Ab dann benötigt man eine spezielle Haftpflichtversicherung wie z.B. Allianz, DMO, DMFV.......... diese anbieten.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wroderich
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

OK. Danke.
Das heißt aber, dass ALLE Flugmodelle (ach solche mit Gummimotor) eine EIGENE Haftpflicht brauchen, denn gem. § 1 LuftVG Abs. 2 sind "Flugmodelle" grundsätzlich Luftfahrzeuge, und über § 43 Absatz 2 eigens zu versichern -- oder?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Bei dir mangelt es an Basiswissen. Wenn du beabsichtigst dir eine "Drohne" zuzulegen, dann sei dir angeraten einen Kenntnisnachweis zu erlangen!
Dann lernst du unter anderem auch was gemäß der LuftVZO ein Flugmodell ist. (unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden)
Wenn das Gummimotormodell also gesteuert werden kann, dann ja, dann ist es ein versicherungspflichtiges Flugmodell.
Einen Kenntnisnachweis kann man z.B. bei allen Modellflugverbänden erwerben. Er kostet lediglich so um die 25€, erspart aber evtl. viel Ärger mit den Ordnungsbehörden.
Dir wird dabei erklärt wo du das Modell fliegen darfst, wozu du die spezielle Versicherung brauchst und...und.....und
!!! Diesen Kenntnisnachweis zu haben ist in vielen Fällen verpflichtend wenn du nicht nur in Gebäuden fliegen möchtest!!
https://www.kenntnisnachweis-modellflug.de/Wissensvermittlung
Man kann diesen so als kleinen Modellflug-Führerschein ansehen



-- Editiert von -Laie- am 19.11.2018 15:55

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wroderich
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Darum geht es doch alles nicht. Es geht nur um die Frage der Interpretation von Nr. (1)-(3) in meiner Versicherung:

"Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
a) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und *****en
(1) die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben
werden,
(2) deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt,
(3) für die keine Versicherungspflicht besteht"

WENN also Flugmodelle gem. § 1 Abs. Nr. 9 LuftVG Luftfahrzeuge sind und § 43 Abs. 2 LuftVG Versicherungen vorschreibt, dann ist

- ENTWEDER (sofern JEDE der Ziffern einzeln zutrifft) JEGLICHES Flugmodell von der Versicherung ausgenommen, weil Nr. 3 für kein einziges Flugmodell zutrifft,
- ODER Flugmodelle mit Motor und unter 5 Kg sind doch versichert, Wenn nämlich nur die Gesamtheit der Bedingungen zutreffen muss. Dann wären nämlich (1) alle unmotorisierten Flugmodelle versichert (egal wie schwer), SOWIE alle unter 5kg (egal ob ohne oder mit Motor), SOWIE alle versicherungsfreien sonstigen (die es ja aber eben nicht gibt -- außer für Indoor).

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.999 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.