Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich einer Haftpflichtversicherung und einem Smartphone-Schaden.
Zum besseren Verständnis hier ein Szenario:
1. Smartphone wird von privater Person (nicht Eigentümer des Smartphones) beschädigt (Displayschaden)
2. Schaden wird der Haftpflichtversicherung des Verursachers gemeldet
3. Versicherung fordert Smartphone zur Überprüfung
4. Smartphone wird der Versicherung zugeschickt
5. Schaden wird als inreperabel eingestuft und der Restwert des Smartphones wird bestimmt
6. Restwert wird von der Versicherung überwiesen und Smartphone wird aufgrund von "Totalschaden" einbehalten und nach Aussagen der Versicherung verschottet
7. Versicherung verkauft besagtes Smartphone an unbeteiligte dritte Person
Hier meine konkrete Frage: Darf eine Versicherung ein Smartphone verkaufen, nachdem der Restwert dem Eigentümer übermittelt wurde. Sprich ist das Smartphone ab diesem Moment Eigentum der Versicherung?
Und ist das Täuschen des eigenlichen Eigentümers durch die Aussage, dass das Smartphone eigentlich verschrottet wurde nicht absichtliche Täuschung?
Haftpflichtversicherung verkauft Smartphone
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo florian3011,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Wechsel des Eigentums ist für mich nachvollziehbar, aber dieser Prozess sollte doch deutlich transparenter gestaltet und nicht durch eine Lüge ("Das Smartphone wurde verschrottet") verschleiert werden.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich auf einem Smartphone sehr sensible Daten befinden können, welche doch bitte nicht an Dritte weitergegeben werden sollen. Sprich selbst wenn die Versicherung das Smartphone verkauft, solltte doch eigentlich zumindest ein Zurücksetzten des Gerätes durchgeführt werden.
-- Editiert von k006@hotmail.de am 22.02.2016 13:28
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatSprich selbst wenn die Versicherung das Smartphone verkauft, solltte doch eigentlich zumindest ein Zurücksetzten des Gerätes durchgeführt werden. :
Das sollte man schon besser selbst vor dem Verschicken des Geräts tun. Was der Reparaturbetrieb mit dem Gerät so alles anstellt hat man ja auch nicht im Griff.
Hat der TE nicht erwähnt, dass das Handy irreparabel beschädigt ist? Dann wird es für den Laien wohl kaum möglich sein das Handy zurückzusetzen. Ist tatsächlich ein Datenschutzproblem. Da der Eigentümer die Versicherung ist, aber die Daten nicht gelöscht wurden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten