Haftpflichtversicherung zahlt nur geringfügig

21. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
la-luna69
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 3x hilfreich)
Haftpflichtversicherung zahlt nur geringfügig

Guten Tag,

angenommen von einem Mieter wurde ein Schaden am Mietobjekt verursacht.

Der Kostenvoranschlag eines örtlichen Handwerkers für die Reparatur beträgt ca. 1.500,- €. Die Haftpflichtversicherung des Mieters schickt einen Gutachter, das Gutachten kennt der Mieter nicht, erhält aber von der Versicherung ein Schreiben, dass aus Kulanz (???) ein Betrag von € 300,- erstattet wird. Was kann der Versicherungsnehmer tun? Einspruch einlegen?

-----------------
""

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SvenR
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo.

quote:
Was kann der Versicherungsnehmer tun?


Ein Duplikat des Gutachtens anfordern. Die Richtigkeit der Schadenregulierung gem. den zugrundeliegenden Vertragsbedingungen überprüfen (Stichwort: Zeitwert). Gegebenenfalls Einspruch einlegen.


Grüße

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Warum sollte er etwas tun?

Wenn der Vermieter nicht einverstanden ist muss dieser etwas unternehmen. Wenn er klagt stellt die Versicherung dem Mieter einen Anwalt und trägt das Kostenrisiko falls der Vermieter gewinnt.

Der Mieter sollte sich auch die Frage stellen, ob er selbst die Rechnung ohne Vorbehalte zahlen würde, wenn er nicht versichert wäre?

Die Versicherung geht jedenfalls davon aus, dass kein erstzpflichtiger Schaden entstanden ist. Der Mieter kann sich bei der Versicherung erkundigen wie sie zu diesem Schluss kommt.

Ein "Einspruch" gegen die Entscheidung ist aber nicht möglich.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SvenR
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo.

quote:
Warum sollte er etwas tun?


Bei Schadenersatzansprüchen entsteht doch immer das gleiche Dilemma. Der Geschädigte ist mit der gesetzeskonformen Schadensregulierung nicht einverstanden. Der Schädiger zahlt entweder - dem lieben Frieden willen - aus eigener Tasche etwas dazu oder er beruft sich auf die gesetzlichen Grundlagen und nimmt den Unmut des Geschädigten in Kauf. Wieso sollte also der Schädiger nicht zumindest überprüfen, ob die Schadensregulierung des Versicherers seine Richtigkeit hat? Ein Einspruch kann natürlich erfolgen, auch der Ombudsmann kann in dieser Angelegenheit eingeschaltet werden.

Grüße

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
la-luna69
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Versicherung weigert sich, das Gutachten vorzulegen und behauptet einfach, dass ein Großteil des Schadens auf einem nicht versicherten Grund beruht. Da ich das Gutachten nie gesehen habe, kann ich das nun glauben oder nicht. Das Gutachten werden sie erst vor Gericht vorlegen (???). Nach zweimaliger Nachverhandlung soll ein Drittel des Schadens übernommen werden... Wenn ich bzw. der Vermieter damit nicht einverstanden ist, ziehen sie das Angebot zurück und ich muss klagen.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
la-luna69
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe auf einem Parkettboden mehrere Nässeschäden verursacht, außerdem noch eine sehr große Macke. Durch meinen Hund wurden zusätzlich oberflächliche Kratzer verursacht. Die Tierhaftpflicht deckt keine Mietsachschäden und die Versicherung behauptet jetzt, dass der Boden wegen der Kratzer ja so oder so abgeschliffen werden muss und damit dann auch die anderen Schäden behoben seien. Tatsächlich ist es aber so, dass die Kratzer wohl unter "normale" Abnutzung fallen (sind auch nicht so sichtbar), die anderen Schäden aber eben nicht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Das Problem/Risiko besteht darin, das die Ansicht 'dass die Kratzer wohl unter "normale" Abnutzung fallen' gutachterlich/gerichtlich geprüft werden wird.

Du kannst gewinnen oder verlieren.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.000 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen