Hallo,
ich habe eine Frage zu Schäden in einer Mietwohnung, die durch eine Wohngemeinschaft bewohnt wird.
Angenommen, einer der Bewohner beschädigt aus Versehen den fest verlegten Teppichboden (also das Eigentum des Vermieters) im Zimmer einer der Mitbewohner (also NICHT in seinem eigenen) und der Teppich muss ersetzt werden.
Ist das ein Fall für die Haftpflicht?
Haftplicht in WGs?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ja, zunächst haftet der, der den Schaden anrichtet. Ist dieser entsprechend versichert (private Haftpflicht), könnte die Versicherung zahlungspflichtig sein.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
"Könnte" pflichtig sein? Bedenken würden bzgl. des gleichen Wohnsitzes sein...
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>>>>Bedenken würden bzgl. des gleichen Wohnsitzes sein...
in dem fall egal. Frage ist erstmal wer die vertragliche Mieter ist aber wenn der Teppich fest verlegt ist würde im Zweifelsfall auch die Mietsachschadenklausel greifen.
Ja, fest verlegter Teppich - wie ist das mit Mietsachschadenklausel?
Danke!
G..gle doch einfach mal, da findest du schon was wissen willst
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