Haftplicht in WGs?

29. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
kerstinxo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftplicht in WGs?

Hallo,

ich habe eine Frage zu Schäden in einer Mietwohnung, die durch eine Wohngemeinschaft bewohnt wird.
Angenommen, einer der Bewohner beschädigt aus Versehen den fest verlegten Teppichboden (also das Eigentum des Vermieters) im Zimmer einer der Mitbewohner (also NICHT in seinem eigenen) und der Teppich muss ersetzt werden.
Ist das ein Fall für die Haftpflicht?

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ja, zunächst haftet der, der den Schaden anrichtet. Ist dieser entsprechend versichert (private Haftpflicht), könnte die Versicherung zahlungspflichtig sein.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
kerstinxo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Könnte" pflichtig sein? Bedenken würden bzgl. des gleichen Wohnsitzes sein...

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>>Bedenken würden bzgl. des gleichen Wohnsitzes sein...

in dem fall egal. Frage ist erstmal wer die vertragliche Mieter ist aber wenn der Teppich fest verlegt ist würde im Zweifelsfall auch die Mietsachschadenklausel greifen.

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#4
 Von 
kerstinxo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, fest verlegter Teppich - wie ist das mit Mietsachschadenklausel?
Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

G..gle doch einfach mal, da findest du schon was wissen willst ;)

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