Haben seit 2011 eine Haftpflichtversicherung
- Mit dem heutigem Schreiben der Versicherung, darin steht:
Die Versicherung habe von einem falschen Konto die Beiträge abgebucht. Ich habe auf dem Versicherungsschein genauer nachgeschaut und Tatsache die Konto Nr. ist falsch.
- Wir haben 2012 einen geringenSchadenfall gemeldet und der wurde reibungslos gezahlt
- Im Dezember/Januar 2014/2015 habe ich die Versicherung angerufen, wegen Frage zur Beitragszahlung. Dann wurde mir mitgeteilt das die Beiträge von einem fremdem Konto abgebucht worden sind.
- Jetzt fordert die Versicherung die Beiträge rückwirkend zurück. Den Fehler haben die Versicherung gemacht und nicht ich....Habe dies denen auch gesagt aber die wollen trotzdem das Geld haben. Was sagt Ihr dazu???
Nach meiner Meinung:
Versicherung hat eine sorgfaltspflicht oder so was ähnliches und ich auch aber der Unterschied ist die Versicherung Kaufmann(Geschäftsmann) und ich bin Privatperson
Frage:
1. Darf die Versicherung die Beiträge zurückfordern obwohl es deren Fehler war im Hinblick auf die Regulierung eines geringen Schadenfall den ich von der Versicherung erstattet bekommen hatte.
gemeldeter Schadenfall weniger € als die Beiträge der Versicherung
Ich hoffe ich konnte euch das Problem näher bringen. Sollte es rückfragen geben, einfach schreiben, ich beantworte die Fragen. Danke
-- Editiert NYP am 16.01.2015 09:59
Haftplichtversicherun verlangen Beiträge zurück???
16. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 16. Januar 2015 | 09:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftplichtversicherun verlangen Beiträge zurück???
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Januar 2015 | 10:15
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Wieso zurückfordern???
Die Versicherung fordert keine Beiträge zurück, die wollen das Du welche bezahlst.
quote:<hr size=1 noshade>Versicherung hat eine sorgfaltspflicht oder so was ähnliches und ich auch aber der Unterschied ist die Versicherung Kaufmann(Geschäftsmann) und ich bin Privatperson <hr size=1 noshade>
Auch einer Privatperson muss es selbstverständlich auffallen, wenn vereinbarte Beträge nicht abgebucht werden.
Da kannst Du froh sein, wenn die jetzt nur die Beiträge haben wollen, immerhin hast Du die falsche Abbuchung zumindest mit zu verantworten.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Und jetzt?
Schon
268.232
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten