Haftplichtversicherun verlangen Beiträge zurück???

16. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
NYP
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftplichtversicherun verlangen Beiträge zurück???

Haben seit 2011 eine Haftpflichtversicherung

- Mit dem heutigem Schreiben der Versicherung, darin steht:
Die Versicherung habe von einem falschen Konto die Beiträge abgebucht. Ich habe auf dem Versicherungsschein genauer nachgeschaut und Tatsache die Konto Nr. ist falsch.

- Wir haben 2012 einen geringenSchadenfall gemeldet und der wurde reibungslos gezahlt

- Im Dezember/Januar 2014/2015 habe ich die Versicherung angerufen, wegen Frage zur Beitragszahlung. Dann wurde mir mitgeteilt das die Beiträge von einem fremdem Konto abgebucht worden sind.

- Jetzt fordert die Versicherung die Beiträge rückwirkend zurück. Den Fehler haben die Versicherung gemacht und nicht ich....Habe dies denen auch gesagt aber die wollen trotzdem das Geld haben. Was sagt Ihr dazu???

Nach meiner Meinung:

Versicherung hat eine sorgfaltspflicht oder so was ähnliches und ich auch aber der Unterschied ist die Versicherung Kaufmann(Geschäftsmann) und ich bin Privatperson

Frage:

1. Darf die Versicherung die Beiträge zurückfordern obwohl es deren Fehler war im Hinblick auf die Regulierung eines geringen Schadenfall den ich von der Versicherung erstattet bekommen hatte.
gemeldeter Schadenfall weniger € als die Beiträge der Versicherung


Ich hoffe ich konnte euch das Problem näher bringen. Sollte es rückfragen geben, einfach schreiben, ich beantworte die Fragen. Danke




-- Editiert NYP am 16.01.2015 09:59

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Wieso zurückfordern???
Die Versicherung fordert keine Beiträge zurück, die wollen das Du welche bezahlst.



quote:<hr size=1 noshade>Versicherung hat eine sorgfaltspflicht oder so was ähnliches und ich auch aber der Unterschied ist die Versicherung Kaufmann(Geschäftsmann) und ich bin Privatperson <hr size=1 noshade>

Auch einer Privatperson muss es selbstverständlich auffallen, wenn vereinbarte Beträge nicht abgebucht werden.

Da kannst Du froh sein, wenn die jetzt nur die Beiträge haben wollen, immerhin hast Du die falsche Abbuchung zumindest mit zu verantworten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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