Haftung bei Flohmarkt im Kindergarten

26. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
carpet1803
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 6x hilfreich)
Haftung bei Flohmarkt im Kindergarten

Hallo,

Mal angenommen ein Kindergarten in Elterninitiative möchte gerne einen Flohmarkt veranstalten.
Wie sieht es mit der haftung aus? Falls sich jemand verletzt oder auch falls etwas entwendet oder beschädigt wird.
Kann man dafür eine Versicherung abschließen?

-- Editiert von Moderator am 26.04.2018 22:26

-- Thema wurde verschoben am 26.04.2018 22:26

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von carpet1803):
Kann man dafür eine Versicherung abschließen?

Man kann für diverses Versicherungen abschließen, für anderes wiederum nicht.

Was welche Versicherung versichert, müsste man die Versicherungen fragen.

Eventuell auch mal den Träger bzw. die Aufsichtbehörde fragen, oftmals gibt es da Rahmenverträge.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7222 Beiträge, 1518x hilfreich)

Das Stichwort könnte hier auch eine Veranstaltungsversicherung sein. Denn es handelt sich ja quasi um eine Sonderveranstaltung im Kindergarten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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