Haftung bei Unfall mit gemietetem Fahrrad

25. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jojo123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)
Haftung bei Unfall mit gemietetem Fahrrad

Ich beabsichtige, mir im Urlaub ein Fahrrad zu mieten. Hierzu habe ich zwei Fragen:
1. Was ist, wenn ich mit dem Rad einen Unfall verursache? Haftet hier meine private Haftpflichtversicherung?
2. Wie sieht es mit der Haftpflicht aus, wenn ich das Fahrrad beschädige oder es mir gestohlen wird? ich habe mal gehört, dass die Haftpflichtversicherung nicht bei geliehenen Gegenständen greift.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

1. Ja
2. Das müsste der Mietvertrag sagen,andernfalls haftet der Mieter, die PHV haftet nicht.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

zu 2. noch:

Diebstahl kann über die Hausrat reguliert werden, sofern versichert.

Gruß

-- Editiert von BigMikeOWL am 26.08.2008 13:00:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nein, ein gemietetes Fahrrad gehört nicht zum Hausrat.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Ups :(

grundsätzlich gehören erstmal alle *sachen* des VN zum Hausrat, egal ob fremd oder geliehen.

Jetzt wird es kompliziert weil ich verschiedene Deckungen habe

- einmal Hausrat allgemein
- die erweiterung Gemeinschaftseigentum, tiefgarage, garten etc.
- den erweiterten Fahraddiebstahl

kurz und gut, es kommt darauf an wo das Fahrrad gestohlen wird

Aber auch auf die Bedingungen, neuer unterscheiden manchmal gar nicht.

Zugegeben, es gibt aber auch bedingungen welche im Zusammenhang Fahrrad immer von Eigentum sprechen, das ist aber eher die Ausnahme.

Gruß
Mike

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