Hagelschaden Süddeutschland

30. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
uru-khai
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hagelschaden Süddeutschland

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Hagel hat schwere Schäden an unseren zwei Autos angerichtet.
Beide Autos sind min. Teilkasko versichert.

2004 war schonmal ein Hagelschaden (vergleichsweise klein), der von der Versicherung reguliert wurde. Der Schaden wurde von mir zu ca. 80% selbst behoben. Somit habe ich keine Rechnung / kein Gutachten für die Reparatur. Ich habe nur noch ein paar Bilder die ich zwischenzeitlich mal gemacht habe.

Womit muss ich rechnen:
- bekomme ich gar nichts?
- reguliert die Versicherung nur die Differenz
zwischen jetzigem Schaden und dem erhaltenen Betrag von 2004?
- erkennt die Versicherung meine Arbeit an.

Mit freundlichen Grüssen
Sebastian




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Gutachter der Versicherung wird schon feststellen, was durch aktuellen Hagel an Schaden entstanden ist. Dieser Schaden wird dann auch zum Ansatz gebracht.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
uru-khai
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Ist das defintiv so?
Frägt er vielleicht gar nicht nach Vorschäden?

Gruss sebastian

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Die Frage ist, wie stark wurde denn das Kfz beschädigt? Totalschaden?
Wenn nicht, dann sollte der Gutachter zumeist erkennen, was alter Schaden ist und was neuer. Und der neue wird eben reguliert.
Der Altschaden wurde ja anscheinend von der Versicherung reguliert ohne das Rechnungen vorgelegt werden mussten.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
uru-khai
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Schaden war ca. 3400€ incl. Mwst.
War eigentlich nur ein minimaler Blechschaden. Das Fahrzeug hat ca. einen Wiederbeschaffungswert von 9.000€ und ist diesmal ziemlich nah am Totalschaden.

Gruss Sebastian

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

ganz einfache sache!!

du musst vorschäden in der schadenanzeige angeben und auch ob diese repariert wurden.

wenn nicht gibts gar nichts wenn der VR es herausbekommt.

wenns es die gleiche versicherung ist, die seinerzeit auch schon reguliert hat wär es sogar absolute dummheit nichts vom vorschaden zu nennen.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

@ Pawel Pikowitzsch:
'Wie soll der Gutachter dies denn erkennen? Wenn der Lack seinerzeit nicht beschädigt wurde und es dort nicht bereits rostet, ist dies nicht zu unterscheiden.'

Ich kann den Grad der Beschädigung dem Ausgangsposting nicht entnehmen. Vielleicht gibt es nach 2 Jahren Roststellen! Who knows? Zum anderen kann der Gutachter möglicherweise anhand der selbst durchgeführten Reparatur feststellen, welche Stellen schon früher vom Hagel betroffen waren (sollten uru-khai über genauso viel handwerkliche Begabung verfügen wie ich;))

Ansonsten kann ich mich mFriese nur anschließen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 301.006 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.845 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.