Hagelschaden

16. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb522868-69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hagelschaden

Hallo,
Ich habe einen Nissan Qashqai. Im Juni wurde mir der komplett verhagelt.
Durch die Versicherung wurde ein Gutachter bestellt, der sich den Pkw angeschaut hat.

Er errechnete einen Schaden von 10.100€.
Anschließend wurde der Pkw in regionale Börsen eingestellt, wobei sich ein Restwert von 5.400€ ermittelt.
Zudem ging er von einem Wiederbeschaffungswert von 13.500€ ausgegangen. (Alles Incl. MwSt.)

Da ich den Pkw nicht reparieren oder verkaufen wollte, hätte ich somit 13.500-5.400 = 8.100€ bekommen.

Jetzt kam das Schreiben von der Versicherung. Die geben als Restwert jetzt 8.500€ an. Sprich ich würde nur noch 5.000€ bekommen. Wobei dieser Restwert von einem dubiosen Autoschieber kommt und eigentlich nicht realistisch ist.

Somit überlegen ich, den Pkw zu verkaufen. Jetzt hab ich alle gängigen Plattformen durchsucht: für den angegeben Wiederbeschaffungswert von 13.500€ bekomm ich kein vergleichbares Auto. Und drauf zahlen will ich auch nicht.

Die Versicherung meinte, ich müsste halt mit dem Gutachter sprechen, damit er den Wiederbeschaffungswert erhöht. Der stellt sich aber quer.

Kann man da irgendwie dagegen vorgehen ?
Ich hätte eigentlich lieber das Geld als eine Reparatur.

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von fb522868-69):
Wobei dieser Restwert von einem dubiosen Autoschieber kommt und eigentlich nicht realistisch ist.


Was heisst dubios und was heisst eigentlich nicht realistisch?


Zitat (von fb522868-69):
Somit überlegen ich, den Pkw zu verkaufen.



Dann sollten Sie sich beeilen, denn die Angebote der Aufkäufer sind zeitlich begrenzt. Was anderes wäre es gewesen, wenn Sie das Fahrzeug vorher schon auf Grund des Gutachtens für 5.400€ verkauft hätten.


Zitat (von fb522868-69):
Ich hätte eigentlich lieber das Geld als eine Reparatur.


Ich dachte Sie wollten verkaufen!?


Zitat (von fb522868-69):
Kann man da irgendwie dagegen vorgehen ?



Natürlich, Sie könnten ihre Versicherung verklagen.



gruß charly

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Gruß Charly

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