Hallo Ihr Lieben, eine kurze Frage..
Mir ist vor einiger Zeit mein Handy gestohlen worden - ich weiß nicht ob man es stehlen nennt, da ich es ja irgendwie freiwillig rausgegeben hab. Bin abends nach Hause gekommen, vor mir plötzlich paar Jungs, die meinten ich solle mein handy rausrücken, da es sonst Ärger gebe. habe keine Sekunde gezögert, da ich alleine mit den Typen in der Straße war... war ja froh dass nichts schlimmeres passiert ist. Jetzt die eigentliche Frage:
Ersetzt meine Privat-Haftpflicht mir das Handy? Muss ich denen dazu ne Quittung oder irgendwas in der Richtung schicken...? Oder reicht es wenn mir bezeugt wird, dass ich dieses bestimmt Handy hatte? Ob ich noch ne Quittung o.ä. hab...hmm...
OH!! ich hab noch die Original-Verpackung!! Reicht die??
-----------------
" "
Handy gestohlen - Ersatz durch Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo!
Erstens: Deine Haftpflicht hat damit gar nichts zu tun, denn die ersetzt Schäden die du anderen bereitest!
Zweitens: Wenn dann hilft dir nur deine Hausratversicherung
Wenn du eine hast, dann hättest du diesen Vorfall bei der Polizei melden müssen und Anzeige erstatten.
Einfacher Diebstahl wie z.B. Klau aus der Jacke ist nicht versichert. Es zählt nur Raub. Raub ist wenn du Angst um deine körperliche Unverzehrtheit hattest. Wurdest du bedroht, mit Waffen angegangen??
Du erhälst nur Geld von der Versicherung wenn du das Anzeigeformular von der Polizei hast.
Ansonsten hast du Pech gehabt.
Nein. Die Haftpflicht kommt nur für Drittschäden (Schäden die Sie einem Dritten zugefügt haben)auf.
Sofern eine Hausratversicherung vorliegt sollte der Schaden hier angemeldet werden.
Jedoch sollte man nicht mit Diebstahl argumentieren, sondern mit Raub. Raub ist Diebstahl unter Gewaltandrohung. Der reine Diebstahl wäre nicht versichert, da das Handy dazu aus einem geschlossen Behältnis gestohlen werden muss. Einbruchdiebstahl hingegen wäre also versichert.
Sofern man den Schaden als Raub anmeldet, sollte jedoch zumindest eine Anzeige bei der Polizei erfolgt sein, da der Versicherer mit Sicherheit das Aktenzeichen des Falles haben möchte unter welchem er unter anderem Ihre Aussage einsehen kann.
MfG!
Edit: Da war ich wohl etwas zu langsam.
-- Editiert von Bluce Lee am 09.04.2008 10:19:06
-- Editiert von Bluce Lee am 09.04.2008 10:20:26
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@Bluce Lee
Doppelte gleiche Meinung ist bessere Meinung!!
Also ab zur Polizei und Anzeige erstatten, dann an die Hausratversicherung wenden... Alles klar!
Aber ne Quittung brauch ich nicht, oder? ;(
Weil dann könnte ich mir ja den ganzen Blödsinn sparen...
Wie lange ist das nun her?? Je länger das her ist, desto unglaubwürdiger wirst du bei der Polizei! Quittung wäre nicht schlecht, aber ein Karton wäre nicht schlecht, denn auf dem ist ja meist auch die Seriennummer drauf. Denk dran, du bekommst wenn das Geld um das Handy zu ersetzen. Also nicht zwangsläufig den Betrag den du für das Handy bezahlt hast!
Ist letzte Woche Freitag passiert... ;(
Naguti, dann weiß ich erstmal Bescheid. Danke für eure Hilfe!
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
22 Antworten