Handy gestohlen - Ersatz durch Versicherung?

9. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Froschkönigin
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 6x hilfreich)
Handy gestohlen - Ersatz durch Versicherung?

Hallo Ihr Lieben, eine kurze Frage..

Mir ist vor einiger Zeit mein Handy gestohlen worden - ich weiß nicht ob man es stehlen nennt, da ich es ja irgendwie freiwillig rausgegeben hab. Bin abends nach Hause gekommen, vor mir plötzlich paar Jungs, die meinten ich solle mein handy rausrücken, da es sonst Ärger gebe. habe keine Sekunde gezögert, da ich alleine mit den Typen in der Straße war... war ja froh dass nichts schlimmeres passiert ist. Jetzt die eigentliche Frage:

Ersetzt meine Privat-Haftpflicht mir das Handy? Muss ich denen dazu ne Quittung oder irgendwas in der Richtung schicken...? Oder reicht es wenn mir bezeugt wird, dass ich dieses bestimmt Handy hatte? Ob ich noch ne Quittung o.ä. hab...hmm... :(

OH!! ich hab noch die Original-Verpackung!! Reicht die??


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo!

Erstens: Deine Haftpflicht hat damit gar nichts zu tun, denn die ersetzt Schäden die du anderen bereitest!

Zweitens: Wenn dann hilft dir nur deine Hausratversicherung

Wenn du eine hast, dann hättest du diesen Vorfall bei der Polizei melden müssen und Anzeige erstatten.

Einfacher Diebstahl wie z.B. Klau aus der Jacke ist nicht versichert. Es zählt nur Raub. Raub ist wenn du Angst um deine körperliche Unverzehrtheit hattest. Wurdest du bedroht, mit Waffen angegangen??

Du erhälst nur Geld von der Versicherung wenn du das Anzeigeformular von der Polizei hast.

Ansonsten hast du Pech gehabt.

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bluce Lee
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 27x hilfreich)

Nein. Die Haftpflicht kommt nur für Drittschäden (Schäden die Sie einem Dritten zugefügt haben)auf.

Sofern eine Hausratversicherung vorliegt sollte der Schaden hier angemeldet werden.

Jedoch sollte man nicht mit Diebstahl argumentieren, sondern mit Raub. Raub ist Diebstahl unter Gewaltandrohung. Der reine Diebstahl wäre nicht versichert, da das Handy dazu aus einem geschlossen Behältnis gestohlen werden muss. Einbruchdiebstahl hingegen wäre also versichert.

Sofern man den Schaden als Raub anmeldet, sollte jedoch zumindest eine Anzeige bei der Polizei erfolgt sein, da der Versicherer mit Sicherheit das Aktenzeichen des Falles haben möchte unter welchem er unter anderem Ihre Aussage einsehen kann.

MfG!


Edit: Da war ich wohl etwas zu langsam. :)

-- Editiert von Bluce Lee am 09.04.2008 10:19:06

-- Editiert von Bluce Lee am 09.04.2008 10:20:26

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)

@Bluce Lee

Doppelte gleiche Meinung ist bessere Meinung!! ;)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Froschkönigin
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 6x hilfreich)

Also ab zur Polizei und Anzeige erstatten, dann an die Hausratversicherung wenden... Alles klar! ;)

Aber ne Quittung brauch ich nicht, oder? ;(

Weil dann könnte ich mir ja den ganzen Blödsinn sparen...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)

Wie lange ist das nun her?? Je länger das her ist, desto unglaubwürdiger wirst du bei der Polizei! Quittung wäre nicht schlecht, aber ein Karton wäre nicht schlecht, denn auf dem ist ja meist auch die Seriennummer drauf. Denk dran, du bekommst wenn das Geld um das Handy zu ersetzen. Also nicht zwangsläufig den Betrag den du für das Handy bezahlt hast!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Froschkönigin
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 6x hilfreich)

Ist letzte Woche Freitag passiert... ;(
Naguti, dann weiß ich erstmal Bescheid. Danke für eure Hilfe! :love:

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3x Hilfreiche Antwort

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