Handydiebstahl im Ausland

23. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
go426061-21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Handydiebstahl im Ausland

Hallo zusammen,

ich schildere erst den Sachverhalt und komme dann zur Frage.

Ich war letzen Mont für vier Wochen in den Staaten, genauer gesagt Miami. Eines Abends, eher gesagt morgen sind wir gegen 5:00 Uhr mit Freunden an den Strand. Dazu ist zu sagen, dass wir legal dort waren, denn der Strand war ab 5:00 Uhr geöffnet. Trotzdem war es noch relativ dunkel zu der Zeit. Als wir vom ersten Baden zurückkamen, waren unsere Sachen noch vollständig. Nach dem zweiten Bad, jedoch fehlten Bargeld und Handy. Von dem Bargeld mal abgesehen, denn es handelt sich hierbei nur um 20 US-Dollar. Viel schlimmer das gestohlene Handy, welches einen nachweislichen Wert von 949,49€ hat. Ich habe am selben Tag, noch eine Anzeige bei den Behörden dort gestellt, die Sim-Karte sperren lassen und in iCloud nach dem Telefon gesucht. Letzteres mit wenig erfolg, da das Gerät nicht mit dem Wlan in Verbindung stand.
Ich hatte doch Glück und erfuhr einige Stunden später doch noch den Aufenthaltortes des Telefons. Mir wurde aber Seitens der Schule, die ich dort besuchte abgeraten diese zu Besuchen, da sich das negativ auf Versicherung etc auswirken kann und auch viel zu gefährlich sei, da das Gebiet auch sehr gefährlich war. So früh wie möglich, meldeten wir den Fall der in Deutschland zuvor abgeschlossenen Versicherung, wo wir auch schon bei dem Problem/Frage wären.
Diese Versicherung (editiert - keine Klarnamen!), wurde mir von meinem Reiseveranstalter förmlich "aufgequatscht". Sie meinten, dass ich damit vollkommen auf der sicheren Seite stünde. Da ich schon im Vorhinein wusste, dass ich viele Teure Geräte mitnehmen werde, war es mit wichtig über die Versicherung, abgesichert zu sein logischerweise. Die Dame, welche mir die Versicherung empfahl, meinte dass ich mir darüber keine Sorgen machen bräuchte. Einen anständigen Versicherungsschein bekam ich auch nicht, nicht mal einen Vertrag o.Ä, aus dem man entnehmen konnte, was im Ernstfall für Konditionen herrschen. Da es nachweislich ein Diebstahl, auch wenn nur ein Einfacher Diebstahl war, kann ich durch Zeugen und die Ortung des Handys, wohl nachweisen, dass es sich um einen echten Diebstahl handelt.
Als ich nun wieder zurück in Deutschland war, erreicht mich eine Mail, welche besagt, dass die Versicherung nur einen Betrag von 200€ erstattet, da ich nur i.H dieses Betrages versichert war. "anscheinend". Somit bleibe ich auf den restlichen Kosten von 750 € sitzen, was in Relation gesehen sehr viel Geld ist. Es hat eine gefühlte Ewigkeit gedauert, bis man einen Sachverständigen erreichen konnte. Die Dame ebenso nett wie die Antwort die sie gab, meinte nur, dass ja jeder behaupten könne, dass Handy wurde gestohlen und es gesetzlich geregelt wäre, eben nur diese 200€ auszuzahlen.

Und jetzt zu meinen Fragen:

Was ich nicht verstehe ist, wenn doch jeder behaupten könnte, dass das Handy gestohlen worden ist, wieso zahlen sie dann überhaupt was aus?
Außerdem, muss man davor nicht aufgeklärt werden, was genau versichert wird, andernfalls, hätte ich mich um eine Versicherung gekümmert, welche meine teuren Geräte mitversichert hätte.
Lohnt es sich nun unseren Anwalt einzuschalten (Rechtsschutz besteht), oder habe ich keine Chance mehr den vollen bzw einen etwas höheren Betrag von der Versicherung einzufordern?

Mit lieben Grüßen

Marijan

PS.: Vielen dank für eure konstruktiven Antworten.

-- Editiert von Moderator am 23.09.2016 14:27

-- Thema wurde verschoben am 23.09.2016 14:27

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go426061-21):
und die Ortung des Handys, wohl nachweisen, dass es sich um einen echten Diebstahl handelt.

Wie will man denn damit den diebstahl nachweisen?
Das beweist nur, das das Gerät - warum auch immer - zum Zeitpunkt X am Ort Y war.



Zitat (von go426061-21):
Außerdem, muss man davor nicht aufgeklärt werden, was genau versichert wird,

Eigentlich schon.
Aber hier hat man sich ja bei Vertragsabschluss offenbar mit "nichts" zufrieden gegeben?



Zitat (von go426061-21):
Lohnt es sich nun unseren Anwalt einzuschalten (Rechtsschutz besteht), oder habe ich keine Chance mehr den vollen bzw einen etwas höheren Betrag von der Versicherung einzufordern?

Sind die Zeugen denn in Deutschland verfügbar?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go426061-21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go426061-21):
und die Ortung des Handys, wohl nachweisen, dass es sich um einen echten Diebstahl handelt.

Wie will man denn damit den diebstahl nachweisen?
Das beweist nur, das das Gerät - warum auch immer - zum Zeitpunkt X am Ort Y war.

Ja "warum auch immer" zumindest nicht, weil ich es dort hingebracht habe.


Zitat (von go426061-21):
Außerdem, muss man davor nicht aufgeklärt werden, was genau versichert wird,

Eigentlich schon.
Aber hier hat man sich ja bei Vertragsabschluss offenbar mit "nichts" zufrieden gegeben?

Nein, wir wurden einfach nur nicht ausreichend darüber informiert was die Versicherung beinhaltet, wobei mir auf meine Frage zu dem Diebstahlt versichert worden war, dass die Versicherung dafür aufkäme.



Zitat (von go426061-21):
Lohnt es sich nun unseren Anwalt einzuschalten (Rechtsschutz besteht), oder habe ich keine Chance mehr den vollen bzw einen etwas höheren Betrag von der Versicherung einzufordern?

Sind die Zeugen denn in Deutschland verfügbar?

Nein, die Zeugen waren leider aus Holland und Frankreich.


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Ohne auch nur annähernd die Police zu kennen wird es schwierig etwas mit Erfolg fordern zu können.
Ich finde das Angebot der Versicherung über die 200 € schon erstaunlich, denn ich hätte eher gedacht,
dass die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit jede Leistung verweigern würde.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

RIchtig. Die Wertsachen ohne Aufsicht am Strand zu hinterlassen ist grob fahrlässig und somit nicht versichert.

Ich frage mich echt, wie man auf die Idee dabei kommen kann, dass die Versicherung sowas zahlen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Das Problem ist doch nicht, dass die Versicherung die Haftung an sich bestreitet, sondern dass der Schaden höher ist als die versicherte Summe.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das Problem ist doch nicht, dass die Versicherung die Haftung an sich bestreitet, sondern dass der Schaden höher ist als die versicherte Summe.


Richtig. Wobei ich es trotzdem nicht glauben kann, dass die Versicherung trotz grober Fahrlässigkeit zahlt. Zumal es hier kein Einbruchdiebstahl war, sondern das Handy einfach am Strand liegen gelassen wurde - ohne Aufsicht.

Sollte die Versicherung das tatsächlich zahlen, dann sind die Bedingungen ausschlaggebend. Und da halt wohl der TS die Bedingungen nicht gelesen - offensichtlich auch jetzt noch nicht...

Gleich mit Anwalt anzufangen, ohne die Background zu kennen...viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
ch finde das Angebot der Versicherung über die 200 € schon erstaunlich, denn ich hätte eher gedacht,
dass die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit jede Leistung verweigern würde.
So geht es mir auch. Wenn der Vorfall der Versicherung wahrheitsgemäß geschildert wurde, dann bin ich extrem überrascht, dass diese überhaupt etwas zahlen. Die 200€ sind ein SEHR großzügiges Angebot welches man auf jeden Fall annehmen sollte. Solch eine kulante Versicherung, die bei dermaßen grober Fahrlässigkeit auch nur einen einzigen Cent bezahlt, ist mir bisher noch nicht begegnet.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go426061-21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab so das gefühl, dass die meisten gar nicht wissen was sie da schreiben. Wo bitte soll ich mein Handy denn sonst verstauen, wenn wir am Strand liegen? Ins Wasser mit nehmen ist nämlich etwas schwer. Außerdem ging es in der Frage nicht um den Tatbestand, ob es nun grob fahrlässig war oder nicht. Es ging darum, dass man im Vorhinein nicht über die versicherten Leistungen informiert wurde und es durchaus versicherungen gibt, die den kompletten Schaden übernehmen würden. Wobei ich vor Abschluss noch gefragt hatte ob denn ein Diebstahl mitversichert ist. Man muss doch im Voraus darüber informiert werden was Vertragsbedingungen sind und vor allem, erst mal AGB u.Ä wie Versicherungs-Police beilegen oder täusche ich mich da? Wäre das passiert, sodass ich Unterlagen vorliegen hätte in welchen ich nachlesen könnte, würde ich mich ja gar nicht beschweren. Außerdem meinte dir Dame der Versicherung es sei gesetzlich so geregelt, dass die Versicherung nur 200€ zahlen dürfe bei so einem Fall, welches Gesetz regelt das?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go426061-21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von drkabo):
Das Problem ist doch nicht, dass die Versicherung die Haftung an sich bestreitet, sondern dass der Schaden höher ist als die versicherte Summe.


Richtig. Wobei ich es trotzdem nicht glauben kann, dass die Versicherung trotz grober Fahrlässigkeit zahlt. Zumal es hier kein Einbruchdiebstahl war, sondern das Handy einfach am Strand liegen gelassen wurde - ohne Aufsicht.

Sollte die Versicherung das tatsächlich zahlen, dann sind die Bedingungen ausschlaggebend. Und da halt wohl der TS die Bedingungen nicht gelesen - offensichtlich auch jetzt noch nicht...


Gleich mit Anwalt anzufangen, ohne die Background zu kennen...viel Erfolg.


Einfach mal den Sachverhalt richtig lesen wäre schonmal ein großer Anfang bevor man hier weise Worte von sich gibt. Ich hatte von der Versicherung kaum Papiere erhalten, außer einen winzigen Zettel auf dem Stand was ich krankheitsfall passiert. Normalerweise sollte man doch einen Vertrag mit AGB etc bekommen sowie eine genaue Police in der steht was genau über welchen Wert versichert ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go426061-21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von drkabo):
Das Problem ist doch nicht, dass die Versicherung die Haftung an sich bestreitet, sondern dass der Schaden höher ist als die versicherte Summe.


Richtig. Wobei ich es trotzdem nicht glauben kann, dass die Versicherung trotz grober Fahrlässigkeit zahlt. Zumal es hier kein Einbruchdiebstahl war, sondern das Handy einfach am Strand liegen gelassen wurde - ohne Aufsicht.

Sollte die Versicherung das tatsächlich zahlen, dann sind die Bedingungen ausschlaggebend. Und da halt wohl der TS die Bedingungen nicht gelesen - offensichtlich auch jetzt noch nicht...


Gleich mit Anwalt anzufangen, ohne die Background zu kennen...viel Erfolg.


Einfach mal den Sachverhalt richtig lesen wäre schonmal ein großer Anfang bevor man hier weise Worte von sich gibt. Ich hatte von der Versicherung kaum Papiere erhalten, außer einen winzigen Zettel auf dem Stand was ich krankheitsfall passiert. Normalerweise sollte man doch einen Vertrag mit AGB etc bekommen sowie eine genaue Police in der steht was genau über welchen Wert versichert ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go426061-21):
Wo bitte soll ich mein Handy denn sonst verstauen, wenn wir am Strand liegen?

Die Versicherungn zahlen in der Regel nicht wenn Sachen einfach unbeaufsichtigt herumliegen.

Ich habe an Stränden schon Schließfächer gesehen, oder man lässt einen darauf aufpassen.
Wie Du das letztendlich löst, ist Dein Problem.



Zitat (von go426061-21):
Es ging darum, dass man im Vorhinein nicht über die versicherten Leistungen informiert wurde

Siehe Antwort #1. Da steht noch die Antwort auf die Rückfrage aus:
Zitat (von Harry van Sell):
Eigentlich schon.
Aber hier hat man sich ja bei Vertragsabschluss offenbar mit "nichts" zufrieden gegeben?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von go426061-21):
Wo bitte soll ich mein Handy denn sonst verstauen, wenn wir am Strand liegen?
Das ist einzig und alleine dein Problem!

Zitat (von go426061-21):
Als ich nun wieder zurück in Deutschland war, erreicht mich eine Mail, welche besagt, dass die Versicherung nur einen Betrag von 200€ erstattet, da ich nur i.H dieses Betrages versichert war.
Möchtest du damit sagen, dass die Versicherung eine Haftungsobergrenze von 200€ hat? Wie teuer war denn diese Versicherung?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat:
Wo bitte soll ich mein Handy denn sonst verstauen, wenn wir am Strand liegen? Ins Wasser mit nehmen ist nämlich etwas schwer.


Ich bin zwar nicht die Mama, aber mir fallen da auf Anhieb 3 Möglichkeiten ein, die besser sind als es unbeaufsichtigt am Strand liegen zu lassen.

1.) Es gar nicht mit zum Strand nehmen und es im Hotel/Auto lassen
2.) Nicht alle gleichzeitig ins Wasser gehen und einen "Aufpasser" abstellen
3.) Sich ein wasserdichtes Gehäuse besorgen und es mit ins Wasser nehmen

Zitat (von go426061-21):
Einfach mal den Sachverhalt richtig lesen wäre schonmal ein großer Anfang bevor man hier weise Worte von sich gibt. Ich hatte von der Versicherung kaum Papiere erhalten, außer einen winzigen Zettel auf dem Stand was ich krankheitsfall passiert. Normalerweise sollte man doch einen Vertrag mit AGB etc bekommen sowie eine genaue Police in der steht was genau über welchen Wert versichert ist.

Zitat:
Ich hab so das gefühl, dass die meisten gar nicht wissen was sie da schreiben.


Ich habe die Gewissheit, dass hier jemand eine Versicherung in Anspruch nehmen möchte, keinen blassen Schimmer davon hat was diese abdeckt und sich noch immer nicht um eine Kopie der Police und um die Versicherungsbedingungen gekümmert hat.

-- Editiert von spatenklopper am 28.09.2016 14:48

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat:
Wo bitte soll ich mein Handy denn sonst verstauen, wenn wir am Strand liegen? Ins Wasser mit nehmen ist nämlich etwas schwer.


Ich bin zwar nicht die Mama, aber mir fallen da auf Anhieb 3 Möglichkeiten ein, die besser sind als es unbeaufsichtigt am Strand liegen zu lassen.

1.) Es gar nicht mit zum Strand nehmen und es im Hotel/Auto lassen
2.) Nicht alle gleichzeitig ins Wasser gehen und einen "Aufpasser" abstellen
3.) Sich ein wasserdichtes Gehäuse besorgen und es mit ins Wasser nehmen

Zitat (von go426061-21):
Einfach mal den Sachverhalt richtig lesen wäre schonmal ein großer Anfang bevor man hier weise Worte von sich gibt. Ich hatte von der Versicherung kaum Papiere erhalten, außer einen winzigen Zettel auf dem Stand was ich krankheitsfall passiert. Normalerweise sollte man doch einen Vertrag mit AGB etc bekommen sowie eine genaue Police in der steht was genau über welchen Wert versichert ist.

Zitat:
Ich hab so das gefühl, dass die meisten gar nicht wissen was sie da schreiben.


Ich habe die Gewissheit, dass hier jemand eine Versicherung in Anspruch nehmen möchte, keinen blassen Schimmer davon hat was diese abdeckt und sich noch immer nicht um eine Kopie der Police und um die Versicherungsbedingungen gekümmert hat.

-- Editiert von spatenklopper am 28.09.2016 14:48



Danke. Auf solche TS kann man echt verzichten. Der TS sollte froh sein, dass man ihm überhaupt antwortet. Offensichtlich hat der noch keine Haare am Sxxx. Denn die Naivität ist offensichtlich.

Ein teures Handy mitzunehmen, es dann unbeaufsichtigt zu lassen und dann überrascht sein, dass die Versicherung zahlt...nun gut, ich kenne leider mittlerweile andere Pappenheimer, die meinen, dass Betriebsschäden über die Kaskoversicherung bezahlt werden sollten. Das dies grundsätzlich ausgeschlossen wird, kapieren manche leider nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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