Haushaltsführungsschaden Haustiere/insbesondere Pferd

16. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
kerstin11111
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Haushaltsführungsschaden Haustiere/insbesondere Pferd

Hallo, irgendwie finde ich die Suche nicht-daher hier mein 'Fall':
nach einem Verkehrsunfall vor 3 Jahren (ich bin nicht schuldige-Schuldfrage ist geklärt)
musste ich nunmehr erneut operiert werden,da meine Daumensehne stark beschädigt war.

Ich besitze ein Pferd,welches ich vor der OP täglich gepflegt,bewegt und versorgt habe. Auch wird es im Sport eingesetzt.

Diese fiktiven Kosten haben wir nun bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht. Die Betreuung des Pferdes übernehmen 3 Freundinnen von mir,da ich min 12 Wochen nach OP nicht in der Lage dazu sein werde.

Die Versicherung hat es nun abgelehnt,da sie meint,es handelt sich um ein Hobby.

Natürlich kann man ein Haustier auch als Hobby bezeichnen,trotzdem habe ich ja eine Versorgungspflicht,der ich aufgrund des Unfalles nicht nachkommen kann.
Liege ich da völlig falsch?

-- Editiert von Moderator am 26.01.2016 14:18

-- Thema wurde verschoben am 26.01.2016 14:18

Probleme mit der Versicherung?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Im Rahmen des Schadenersatz können Schäden geltend gemacht werden.

Ausgedachte Kosten sind aber keine Schäden.

Desweiteren hat der Geschädigte auch eine Schsdenminderungspflicht.
Wenn also z.B. durch Kräfte vor Ort die Leistung gleichwertig aber kostengünstiger erfolgen könnte, wird man nur deren Kosten ersetz bekommen.


Die nichtausübbarkeit des Hobbys zahlt die Versicherung zwar nicht, aber die Versorgung des Haustieres gehört auch zur normalen Haushaltsführung und wäre durchaus zu ersezten.



Allerdings dich Versicherungen bekannt dafür, berechtigte Anliegen abzulehnen oder zu niedrig zu berechnen.
Hier sollte man per Einschreiben die Entscheidung ablehnen und mitteilen das man darüber nachdenkt einen Anwalt mit entsprechender Klage zu beauftragen.
Häufig hilft das schon das ein neues Angebot kommt.
Ansonsten müsste man tatsächlich über anwaltliche Vertretung nachdenken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kerstin11111
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die ausführliche Antwort.

Ich könnte die Verpflegung durchaus in professionelle Hände geben. Hier würden aber min doppelt so hohe Kosten anfallen. deswegen habe ich das alles schon über Freunde organisiert.

Da das Pferd im Sport läuft,ist es gut trainiert und kann nicht 'einfach mal' 12 Wochen in die Ecke gestellt werden. Ausgedacht ist das natürlich alles keineswegs.

Bin gespannt wie die Versicherung reagiert.

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kerstin11111
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

so. ich wollte mal einen Zwischenstand abgeben und nochmals um Rat fragen.

Versicherung weigert sich mit Händen und Füßen. Sie wollen die Kosten des Pferdes auf keinen Fall tragen,da es sich lt der Versicherung um ein 'Hobby' handelt.

Sicherlich ist mein Haustier auch mein Hobby-aber trotzallem kein Kanu,dass ich einfach mal 9 Wochen beiseite stellen kann.

Es wird also wenn auf eine Klage hinaus laufen. Mir gruselt es ein wenig vor den Kosten,auch wenn es auf einen Vergleich hinausläuft. Letztendlich zahl ich ggf sogar drauf.

Meine Anwältin sagt eben,wenn wir das durchsetzen wollen,MÜSSEN wir vors Gericht,denn sie weigern sich eben seit Mitte August.

Wie seht ihr die Erfolgschancen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wie seht ihr die Erfolgschancen?


Die reine Versorgung des Tieres dürfte schon ersatzfähig sein (füttern, Stall ausmisten, usw.), wobei natürlich nur die Kosten ersetzt werden, die durch den Unfall zusätzlich anfallen. D.h. Kosten für Futter nicht, denn Futter hätte man auch bezahlen müssen, wenn es keinen Unfall gegeben hätte.

Schwieriger wird es mit dem "bewegen" und "im Sport einsetzen" sein. Die Kosten dafür sind wahrscheinlich nicht ersatzfähig, da sie weniger zur Versorgung des Tieres sondern mehr zur Hobby-Ausübung gehören.

Mal platt gesagt: Wenn man sich vorher allein um sein Pferd gekümmert hat, dann aber die Kosten von 3 Freundinnen als Vertretung abrechnen möchte, würde ich mich als Versicherung auch weigern und den Verdacht hegen, dass das mehr abgerechnet wird, als die Versorgung des Pferdes.

Letztendlich wird es wohl auf die Abgrenzung von "Versorgung" zu "Hobby-Ausübung" ankommen.

Zitat:
Meine Anwältin sagt eben,wenn wir das durchsetzen wollen,MÜSSEN wir vors Gericht,denn sie weigern sich eben seit Mitte August.

Da hat sie wohl recht.

Zitat:
Mir gruselt es ein wenig vor den Kosten,auch wenn es auf einen Vergleich hinausläuft. Letztendlich zahl ich ggf sogar drauf.

Dann sollte man bei einem Vergleich entsprechend feilschen, dass noch ein ausreichendes Plus übrig bleibt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kerstin11111
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! das verstehe ich. Keineswegs möchte ich Dinge geltend machen,die nicht so waren oder überzogen sind.
Andererseits heißt es eben auch,ich darf keinen Nachteil durch den Unfall haben. Hätte ich mein Pferd nicht fremdbewegen lassen (was Tierschutzrechtlich nicht mal erlaubt ist) hätte es in den 3 Monaten völlig abgebaut und ich hätte mindestens 3 weitere Monate gebraucht,ihn muskulär wieder herzustellen.

Okay-Danke für deine Antwort!

VG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kerstin11111
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

so nächstes update.
Klage ist nun eingereicht, da die gegenerische Seite nicht nur nicht den Haushaltsführungsschaden zahlen will, nun wird auch auf andere Kosten (zB Schmerzensgeld aufgrund einer weiteren OP mit Sehnentransplantation) leider nahezu gar nicht reagiert.

Ich bin gespannt wie das alles ausgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Ich bin gespannt wie das alles ausgeht.

Wir auch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kerstin11111
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Da die Versicheung ausschliesslich auf das Schmerzensgeld mit milden 300€ reagierte und alles andere (Haushaltsführungsschaden,etc.) also nicht rechtens ansieht,hoffe bzw denke ich,haben wir gute Chancen. Ich melde mich sobald es ein Ergebnis gibt.

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