Ich habe eine Hausratversicherung.
Es kam wegen gefrorenem Leitungswasser zu einem Frostschaden in der Waschmaschine.
Der Versicherer und ich sind uns einig, dass für einen solchen Schaden Versicherungsschutz besteht.
Die einzige Uneinigkeit besteht im Momet darin, dass der Versicherer von mit verlangt, dass ich einen Prüfbericht von einem Fachmann erstellen lasse, der ermittelt, was die Schadensursache ist.
Ich bin der Meinung, dass wenn der Versicherer diesen Prüfbericht verlangt, dass dann auch der Versicherer den Prüfbericht bezahlen und in Auftrag geben muss.
Muss ich den Prüfbericht beim Fachmann bezahlen und in Auftrag geben?
Ich dachte der Versicherer muss den Fachmann beauftragen, der die Schadensursache überprüft.
Ich habe der Versicherung mitgeteilt, dass es ein Frostschaden ist. Wenn die Versicherung Zweifel an der Schadensursache hat, dann muss doch die Versicherung jemanden herschicken, der dies prüft, oder?
Denn es könnte ja sein, dass in dem Prüfbericht nicht genau ermittelt werden kann, was die Schadensursache war und dann hätte ich diesen Prüfbericht für umsonst bezahlt.
Möglicherweise ist der Prüfbericht teurer als die Waschmaschine selbst.
Hausrat: Versicherung verlangt Prüfbericht wegen defekter Waschmaschine. Wer zahlt Prüfbericht?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
ZitatEs kam wegen gefrorenem Leitungswasser zu einem Frostschaden in der Waschmaschine. :
Der Versicherer und ich sind uns einig, dass für einen solchen Schaden Versicherungsschutz besteht.
Da hab ich ein wenig Bauchschmerzen. Hast du das von der VS schriftlich?
Steht die im Garten oder in der Garage?
ZitatIch bin der Meinung, dass wenn der Versicherer diesen Prüfbericht verlangt, dass dann auch der Versicherer den Prüfbericht bezahlen und in Auftrag geben muss. :
Das solltest du in deinem Versicherungsvertrag nachsehen was dazu vereinbart wurde.
gruß charly
Das habe ich nicht schriftlich von der Versicherung.
Aber die Frage ist erstmal nur, wer den Prüfbericht bezahlen muss ???
Im Versicherungsvertrag habe ich nichts gefunden.
Wie ist das denn bei eurer Hausratversicherung? Ihr bezahlt doch auch nicht den Prüfbericht?
Die Waschmaschine steht im Keller.
Es waren zu dem Zeitpunkt mehrere Frostschäden im Haus an verschiedenen Gegenständen.
-- Editiert von friz am 21.03.2021 14:34
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Mal übertrieben geschldert. Wenn die Waschmaschinen im Garten gestanden hätte, bestände sicher kein Versicherungschutz für Frostschäden.
Ich will damit sagen, dass es Ausnahmen vom Versicherungsschutz geben kann. Die will die Versicherung sicher ausschließen.
Zitat:Denn es könnte ja sein, dass in dem Prüfbericht nicht genau ermittelt werden kann, was die Schadensursache war und dann hätte ich diesen Prüfbericht für umsonst bezahlt.
Was wäre denn wenn ein Prüfungsbericht ergibt, dass die behauptete Schadensursache falsch war, der Versicherte also die Versicherung über die Schadensursache getäuscht hätte ?
Die Täuschung müßte der Versicherte nicht bezahlen ?
Wer muß übrigens den Eintritt eines Versicherungsschadens beweisen ? Sicher der Versicherte.
Um welchen Betrag geht es überhaupt und wer hat die Ursache des Schadens bisher "erkannt" ?
Gibt es keine Bilder, vom Standort und welche den Schaden zeigen ?
Läßt sich keine Firma finden welche ein Angebot für eine Ersatzmaschine schreibt und darauf vermerkt, dass sich die alte Maschine [Fabrikat / Typ und Alter) wegen eines Frostschadens nicht reparieren läßt.
-- Editiert von Spezi-2 am 21.03.2021 17:48
ZitatAber die Frage ist erstmal nur, wer den Prüfbericht bezahlen muss ??? :
Man hat eine Forderung, die wird man mit Bewiesen belegen müssen.
Da wird es wohl so sein, das man den bezahlen muss.
Ein Schaden durch Frosteinwirkung kann bei einer Waschmaschine, die im Keller steht, durchaus passieren (wenn auch sehr unwahrscheinlich, da es auch im Keller nicht so kalt werden sollte, es sei denn, es hat jemand bei -20 °C Außentemperatur das Kellerfenster offen gelassen). Wenn mehrere Dinge unterschiedlicher Eigentümer betroffen sind, spricht das eher gegen Versicherungsbetrug. Nichtdestsotrotzist der Versicherungsnehmer in der Beweispflicht.
Wenn der Prüfbericht des Fachmannes bestätigt, dass der Schaden durch Frost entstanden ist, sind die Kosten als Folgekosten des Schadens anzusehen und diese werden i.d.R. ebenfalls von der Versicherung übernommen.
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