Bei uns wurde eingebrochen---Schmuck in Höhe von ca. 8500 Euro gestohlen!
Da ich Schmuck sammele war der grosse haupteil extra im Tresor(250 Kg)
---der wurde nicht geklaut.
Habe sofort die Polizei gerufen--die konnte allerdings kein gewaltsames Eindringen feststellen!!
So es wurde aber vom Schlüsseldienst festgestellt,das für diese Tür über 12 Schlüssel existierten---viele vor meiner Zeit als Mieter bzw.die Schlüssel wurden von meiner verstorbenen Frau vor meiner Zeit angeschaft--diese befanden sich nie in meinem Besitz---auch wusste ich von der Existenz nicht das geringste!
Versicherung sagt einfach--keine Beschädigung-ein Einbruch!
Hausrat leistet nach Einbruch nicht!
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



> Versicherung sagt einfach--keine Beschädigung-kein Einbruch
("k" hinzugefügt)
Damit dürfte sie auch recht haben. Für einen bloßen Diebstahl durch einen Schlüsselinhaber zahlt sie auch nichts.
....ja aber,mein Anwalt sagt----was ist ein falscher Schlüssel????Schlüsseldie jemand besitzt ohne wissen des Wohnungseigentümers könnten auch falsch sein!
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quote:
....ja aber,mein Anwalt sagt----was ist ein falscher Schlüssel????Schlüssel die jemand besitzt ohne wissen des Wohnungseigentümers könnten auch falsch sein!
... den Satz habe ich jetzt ehrlich gesagt nicht verstanden ? ....
Wenn der Schlüssel falsch ist, passt er doch nicht ins Schloß ?
Ich habe bis jetzt in jede Wohnungstür der Mietwohnung ein neues Schloß eingebaut ... man weis NIE wieviele Schlüssel noch im Umlauf sind ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Damit gemeint ist...wenn Schlüssel für ein Schloss existieren und der Wohnungsinhaber(Mieter) nichts von deren Existenz weiss(und wissen konnte)---ist es ein falscher Schlüssel!
Die andere Frage ist---kann ein Einbrecher ein Schloss öffnen ohne Spuren zu hinterlassen-----eindeutig ja--auch wenn der Aufwand wahrscheinlich zu gross sein würde!die Möglichkeit alleine würde evtl.positiv in einem Prozess den Ausschlag geben!!?????
Will mein Anwalt nur abkassieren---oder könnte man evtl.wirklich Erfolg haben????
> ja aber,mein Anwalt sagt----was ist ein falscher Schlüssel????
*Was* sagt dein Anwalt? Spricht der Deutsch?
> Schlüsseldie jemand besitzt ohne wissen des Wohnungseigentümers könnten auch falsch sein!
Du meinst vermutlich, ob Schlüssel, die völlig ohne Wissen des Eigentümers existieren, wie Nachschlüssel zählen, die jemand heimlich macht.
Das weiß ich ehrlich gesagt nicht.
> die Möglichkeit alleine würde evtl.positiv in einem Prozess den Ausschlag geben
Die bloße theoretische Möglichkeit genügt nicht; "das könnte auch der unbekannte Supereinbrecher mit dem Jahrhundertwerkzeug gewesen sein" zählt nämlich nicht als substantiiertes Bestreiten; erst recht nicht, wenn offensichtlich mehrere Schlüssel in den Händen unbekannter Dritter existieren.
> Will mein Anwalt nur abkassieren---oder könnte man evtl.wirklich Erfolg haben?
Meine Glaskugel wurde leider bei einem Einbruch gestohlen. Es wird entscheidend daran hängen, welchen Mitverschuldensgrad man dem Eigentümer deswegen anlasten kann, weil er keine Schlösser ausgetauscht hat, weil man "immer damit rechnen" müsse, daß Vorbesitzer u.ä. noch Schlüssel besitzen, von denen man nichts weiß. Das kann zwischen 0 und 100 Prozent liegen, vielleicht kennt ja jemand hier im Forum noch Rechtsprechung dazu.
quote:
Die andere Frage ist---kann ein Einbrecher ein Schloss öffnen ohne Spuren zu hinterlassen-----eindeutig ja--
Dem ist zuzustimmen wenn es ein relativ einfaches Schloss war bzw. nicht abgeschlossen war (Türe nur zugezogen).
Die meisten Techniken hinterlassen jedoch Spuren, die auf den Einbruch hinweisen. Diese lassen sich zum Teil jedoch nur mit einer Spezialuntersuchung (Schloss zerlegen, mikroskopische Untersuchungen) nachweisen.
quote:
auch wenn der Aufwand wahrscheinlich zu gross sein würde!
Nein, ist überhaupt nicht groß. Nennt sich Schlagschlüsseltechnik, dauert ca. 5-15 Sekunden je nach Schloss und Übung.
Wurde das Schloss ausgebaut und entsprechend untersucht?
Das Problem ist die große Anzahl von Nachschlüsseln, dies spielt der Versicherung in die Hände. Ob diese dem Geschädigten bekannt waren ist eigentlich unerheblich. Es war ja in dem Falle wohl sehr einfach das in Erfahrung zu bringen, hier dürfte die Versicherung einen Punkt für sich verbuchen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
"Das Problem ist die große Anzahl von Nachschlüsseln, dies spielt der Versicherung in die Hände. Ob diese dem Geschädigten bekannt waren ist eigentlich unerheblich. Es war ja in dem Falle wohl sehr einfach das in Erfahrung zu bringen, hier dürfte die Versicherung einen Punkt für sich verbuchen. "
Wieso der Versicherung in die Hände spielen---Ich,als Vn, konnte von diesen Shlüsseln doch gar nix wissen!!!
> konnte von diesen Shlüsseln doch gar nix wissen
Die Frage ist, ob das erheblich ist.
Deswegen schrübb ich ja weiter oben:
"welchen Mitverschuldensgrad man dem Eigentümer deswegen anlasten kann, weil er keine Schlösser ausgetauscht hat, weil man "immer damit rechnen" müsse, daß Vorbesitzer u.ä. noch Schlüssel besitzen, von denen man nichts weiß
"
--- editiert vom Admin
quote:
So es wurde aber vom Schlüsseldienst festgestellt,das für diese Tür über 12 Schlüssel existierten
Der Schlüsseldienst kann höchstens belegen das er soviele gemacht hat. Entweder sind die von dir vernichtet worden oder du kaufst in Polen 11 Schlüssel und legst die einfach vor.
Mir ist eh unklar wie das der Schlüsseldienst wissen kann. Nur bei Schliessanlagen gibts etwas mehr Sicherheit und ne Dokumentation. Hat der Vermieter verschwiegen das Schlüssel im Umlauf sind kann man den Haftbar machen. Da hier wohl der "Mieter" selber (Frau) in Besitz der Schlüssel war wird das wohl nichts. Ich würde die Schlüssel einfach mal suchen., evtl finden die sich ja alle.
K.
P.S. Schloss jetzt auswechselns, der Dieb bringt bei nächsten Mal nen Sackkarren für den Tresor mit.
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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
Mensch Mustermann, deine Anleitungen zu Straftaten nehmen in letzter Zeit etwas überhand, das muß in einem Rechtsforum (!) doch nun wirklich nicht sein.
Mach den Sch... per PN, aber für das Forum ist das kein Aushängeschild.
Es handelte sich um eine Schliessanlage(selbstverständlich jetzt ausgetauscht)-so konnte festgestellt werden das innerhalb der letzten 20 Jahre diese Schlüssel nachbestellt worden sind!
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