Hausrat und Haftpflicht bei verkauf des Hauses

28. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
lissi2002
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)
Hausrat und Haftpflicht bei verkauf des Hauses

Hallo

Wir haben vor ca. 9 Monaten unser altes Haus verkauft.
Als wir bei der Versicherung von dem Haus angerufen haben hieß es nur "der neue Käufer übernimmt die Versicherung und muss die ggf. kündigen und nicht sie"..

So jetzt kam heute ein Brief mit der Rechnung

1.: Haftpflichtversicherung
2.: Hausratversicherung

für das alte Haus. Jetzt haben wir bei der Versicherung angerufen, und die meinten "ja die wohngebäude geht auf den Käufer aber nicht die Hausrat und auch nich die Haft...

Müssen wir jetzt wirklich für das ganze Jahr diese beiden Versicherungen für das alte Haus zahlen ?? Oder können wir da was gegen machen ? Das wäre ca. 500€ für ein haus was man nicht mehr besitzt und für das neue muss ja auch gezahlt werden :/

Danke


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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Die Hausratversicherung und die (private?) Haftpflicht haben ja nichts mit dem Gebäude zu tun. Hausrat ist für ihre Ausstattung (Möbel, usw.). Und die Haftpflicht für Schäden die Sie evtl. Dritten zufügen.

Müssen Sie schon zahlen.

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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lissi2002
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)

Bei der Hausrat ist nur, dass die noch auf das alte Haus bezogen ist welches auch viel größer ist (falls das für die kosten eine rolle spielt). Für das neue Haus ist eine andere hausrat abgeschlossen. Könnte man die alte hausrat denn auf das neue haus (umlegen) ?

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1375x hilfreich)

Könnte man, ja. Allerdings hätten Sie dann ja 2 Hausratversicherungen, was Ihnen auch nicht viel bringt. Ich würde schnellstens eine der beiden Hausratvers. kündigen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lissi2002
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)

haben wir ja vor. die versicherung meinte aber, dass der vertrag noch ein jahr geht und wir den dann erst zum ende 2012 kündigen können also mit 3 monaten frist. daher wollt ich wissen obs ne möglichkeit gibt früher aus der versicherung zu kommen weil ja eine für das neue haus besteht.

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3x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Was die PH betrifft,die Sie möglicherweise nun doppelt haben, sollten Sie umgehend beiden Versicherungsunternehmen kurz den Fall schildern. Hier wird dann der zuletzt abgeschlossene Vertrag wieder aufgehoben.

Bei der Hausratversicherung geht es nicht so sehr um die Wohnungsgröße, die dient nur zur pauschalen Berechnung einer Versicherungssumme, sondern um den Wert des Hausrates. Da Sie sicherlich nicht mit dem Auszug aus dem alten Haus alle persönlichen Sachen verbrannt oder verschenk haben, ist der Vertrag mit dem bestehenden Wert umgezogen.
Hier sollten auch beide Versicherer angeschrieben werden. Dann werden nach dem Versicherungswert die beiden Verträge möglicherweise aufgeteilt.
Als Beispiel: vorherige Summe = 50.000, neue Summe 75.000 - dann würde der alte Vertrag mit 50.000 bestehen bleiben und der neue Vertrag würde die restlichen 25.000 abdecken. Würde also reduziert.

*schweißabwisch* :pc:

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1041x hilfreich)

Ich würde die "Neue" Versicherung fragen ob Sie den Vertrag nicht um ein Jahr "schieben" können, dann wirst du deren Kunde bleiben.

Der "alten" würde ich fragen ob Sie dich nicht ein Jahr "aussetzen" können, dann kommst du auch zurück zu ihnen.

Irgendeiner wird schon wollen.

Wenn du 500 Euro für Hausrat und Haftpflicht zahlst, haben die dich eh über den Tisch gezogen und so einen Kunden will jeder gerne

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
Wenn du 500 Euro für Hausrat und Haftpflicht zahlst, haben die dich eh über den Tisch gezogen und so einen Kunden will jeder gerne
Der Betrag bezog sich auf das "Versicherungspaket" inkl. Gebäudeversicherung!;)

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Wenn das ganze ein Paket ist, könnte das ganze wieder anders aussehen. Nämlich dass Sie die PH und Hausrat gar nicht separat kündigen können. DA eürde ich nochmal genau nachhaken.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3004x hilfreich)

Hallo zusammen,

aus dem Eingangstread ist nicht abzuleiten, dass hier die Privathaftpflichtversicherung gemeint ist. Es kann auch die Gebäudehalterhpfv. gemeint sein.

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2031x hilfreich)

quote:
Wenn das ganze ein Paket ist, ...dass Sie die PH und Hausrat gar nicht separat kündigen können.


Warum nicht, wenn die Geschäftsgrundlage weggefallen ist ?

Zu kündigen ist nur die Gebäudeversicherung.
Privathaftpflicht braucht man immer; derselbe versicherte Hausrat ist jetzt in neuer Wohnung, dort wird weiterversichert.

Unverständlich ist auch, dass die Gebäudeversicherung (Feuer) nur durch den Erwerber soll gekündigt werden können. Es besteht ja keine Feuerversicherungspflicht mehr.
Dass der Erwerber zur Objektfinanzierung eine Feuerversicherung braucht, ist es ja seine Sache die Feuerversicherung zu übernehmen oder neu abzuschließen.


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