Hausratsversicherung Bargeld fremde Wohnung

6. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
redskins
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Hausratsversicherung Bargeld fremde Wohnung

Hallo,

Ich habe eine Hausratsversicherung.

Ich war am Wochenende bei einem Freund, und dort wurde eingebrochen, indem der Fensterrahmen aufgebrochen wurde. Dabei ist mir ein hoher Geldbetrag entwendet worden ( den habe ich als Händler immer dabei).


Meine Frage lautet: gilt meine Hausratsversicherung auch, wenn mir Geld außerhalb meiner Wohnung entwendet wird?

Info:
1. Hausrat habe ich seit 10 Jahren
2. Freund wurde auch Geld gestohlen
3. Nachweis,, dass das Geld existiert gibt es
4. Polizei hat Diebstahl/Einbruch aufgenommen

Kann mir da jemand Hinweise geben?

Gruß und danke

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von redskins):
Kann mir da jemand Hinweise geben?

Einfach mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen lesen...

Bei Unklarheiten wieder hier melden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Bargeld ist immer nur begrenzt versichert!
1500€ ist üblich

Genaues steht in den Bedingungen - man darf sich aber darauf einstellen, dass hier sehr genau geprüft wird

1x Hilfreiche Antwort

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